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Geschrieben von Steffi528 am 28.04.2004, 21:51 Uhr

FSK, Kino-Altersfreigabe

Hallo Ihr,

am Wochenende waren wir abends im Kino und haben uns Hidalgo angesehen. Der Film ist frei am 12 Jahren und teilweise ziemlich grausam.
Es kamen dann zwei Väter mit insgesamt 5 Kindern kurz vor Filmbeginn ins Kino und setzten sich. Die Kinder im Alter von 6/7 -10 Jahren.
Der Kleinste fürchtete sich während des Films, die Kinder redeten andauernd dazwischen.
Nach dem Film stellte mein Freund einen Vater zur Rede, was er sich dabei denke, einen 1. klässler in einen Film für Erwachsene zu nehmen. Der vater war aggressiv und ohne Einsicht. Wir beschwerten uns auch bei der Kinokasse, die mit den Achseln zuckte und auch keine Einsicht zeigte.
Wer hat den Film gesehen?
Bin ich nur so empfindlich oder würdet ihr eure 6 - 10 jährigen Grundschulkinder in einen solchen Film lassen?

Steffi

 
10 Antworten:

Re: FSK, Kino-Altersfreigabe

Antwort von Kleinmäuschen am 29.04.2004, 8:16 Uhr

Hallo,
also ich würds nicht tun. Aber den Vätern bzw dem Kassenmenschen war es ja offensichtlich gleichgültig. Mehr als ihr gemacht habt, kann man da nicht tun (sie zur Rede stellen). Der Vater mag zwar zuerst uneinsichtig gewesen sein, aber ob er sich das trotzdem noch einmal traut bezweifle ich. Er müßte immer mit empörten Diskussionen rechnen, wenn er die Kinder mit in "Erwachsenen"-Filme nimmt.
Den Film kenne ich leider nicht, aber es gibt schon einige Filme, die eigentlich einen zu geringen FSK haben.
Was ihr gemacht habt, war aber auf jedem Fall richtig, so sollte eigentlich jeder reagieren.

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Re: FSK, Kino-Altersfreigabe

Antwort von Ralph am 29.04.2004, 9:42 Uhr

Hallo,

ich würde evtl. auch das zuständige Gewerbeamt mal unterrichten bzw. nachfragen, wer für die Einhaltung der Altersbegrenzung an der Kinokasse zuständig ist.

Aber die FSK schützt leider auch nicht unbedingt. Ich habe kürzlich die Passion Jesu gesehen, FSK 16. Ich bin wirklich kein Kind von Traurigkeit, aber wenn ich bedenke, daß mein Sohn in einem 3/4 Jahr diesen Film sehen "dürfte", überkommt mich ein Schauern. Ohne den Film zu verurteilen (er ist z.T. einfach nur genial, alleine die Sprachwahl!), die Gewaltszenen halte ich absolut für FSK 18-würdig, erinnern fatal an so manchen "Metzel- und Abschlachtfilm".
Andererseits... die Mädels vom Immenhof aus den Fuffzigern ist FSK 12, damals festgelegt... und immer noch gültig! *gg*

Insoweit kommt den Eltern eine zusätzluche Kontrollaufgabe zu, bei der die Väter im Eingangsposting kläglich versagt haben, auf allen Ebenen!

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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re

Antwort von Käferchen am 29.04.2004, 12:43 Uhr

Hallo,

also ich hätte mich auch beschwert. War das Kino ein Bundesweites (cinastar oder so?) Wenn ja dann beschwer Dich an oberster Stelle. Die sind zur einhaltung der FSK-vorgaben verpflichtet genauso wie Kioskverkäuferalkohol erst ab einem bestimmten ALter abgeben dürfen. Wenn sie sich nicht dran halten können größere Strafen drohen und bei widerholter zuwiderhandlung sogar zur Schließung führen und das will der Chef des Kinos ganz bestimmt nicht.

Also ich würde das nicht auf sich beruhen lassen..zumal Ihr auch viel Geld ausgegeben habt um EUch in Ruhe nen Film anschauen zu können wo dann ständig dazwischen gelabert wurde.

Meine Meinung
lg Käferchen

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Re: re

Antwort von inaafisch am 29.04.2004, 12:59 Uhr

Laut Jugendschutzgesetz JuSchG § 11, 2:
?Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind."
Also war alles rechtens, ob richtig liegt in der Entscheidung der Eltern.

LG Ina

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Re: re

Antwort von Steffi528 am 29.04.2004, 15:11 Uhr

Hallo Ina, Hallo alle anderen

Und da sind wir in einer allgemeinen Debatte über manche Erziehungsberechtigten. Damit werden FSK-Regeln untergraben, wenn die Eltern das für sich richtig halten. Mir tat der kleine Junge schon leid, denn ich bezweifele ernsthaft, das er den Inhalt des Filmes verkraften konnte.
Hier ist das Problem, im JuSchG und auch im KJHG, das in härteren Fällen meiner Meinung zu lasch mit den Erziehungsdefiziten mancher Eltern umgeht. Die Definition „Wohl des Kindes“ ist mehr als dehnbar. Natürlich gibt es unterschiedliche Erziehungsstile und Erziehungstraditionen, aber es müsste für den Gesetzgeber mehr Möglichkeiten geben, einzuschreiten.
Die Sache mit dem Film finde ich persönlich empörend, es liegt jedoch noch Deiner Gesetzesdefinition noch im Rahmen. Leider gibt es einige Eltern, die nicht erziehen können und ihrer Pflicht nicht nachkommen (Ist doch egal, wenn mein Kind andere Kinder verprügelt, etc, pp) Zwar gibt es Möglichkeiten der Erziehungshilfe, aber die werden meist nicht von den Eltern, die es wirklich nötig hätten, genutzt. So kommt es zu einer Vernachlässigung und Gefährdung des Kindeswohls, über die zu häufig hinweggesehen wird ( von Amtswegen, auch wegen Personalknappheit) . Die Kinder können jedoch nichts für das Unvermögen ihrer Eltern und sind die Leittragenden.
Und das ist es, was mich ärgert und auf die Palme bringt, im kleinen, wie mit dem Film und im großen, wenn die Eltern es nicht zu Stande bringen, für regelmäßiges Essen und warme Kleidung (im Minimum) zu sorgen.

Steffi

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Ja, das ist so ein Dilemma

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 29.04.2004, 16:23 Uhr

Hallo,

ich erlebe das gerade von einer etwas anderen Seite.

Ich bin ja im Elternbeirat von Fumis Hort. Dort gibt es zwei Kinder, die von ihren Eltern massiv geschlagen werden. der eine Junbge hat neulich erst erzählt, daß sein Vater ihn mit einem Stromkabel versohlt hat, das andere Mädchen wurde auf dem Schulflur (!) von ihrer Mutter mit einem Schuhabsatz auf den Kopf geschlagen.

Die Hortleitung hat natürlich das JA eingeschaltet und es war auch jemand da. Aber er sagte, er hätte nicht wirklich Möglichkeiten, den Kindern zu helfen. Er könne die Kinder aus dem Familien nehmen und in ein Heim stecken. Aber ist den Kindern damit geholfen? Sie müssen aus der Schule und dem Hort raus, wo beide gut integriert sind. Nach einiger Zeit wird ein neuer Versuch gestartet und die Kinder werden zu den Eltern zurückgebracht. Wieder Schulwechsel, aber warum sollten die Eltern dann anders sein als jetzt?

Die Eltern brauchen Hilfe, und zwar notfalls zwangsweise. Aber das kann vom JA offensichtlich nicht gemacht werden. Der Herr vom JA sagte, sie sind auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen, wenn die nicht mitmachen gibt es nur die Heimunterbringung, dazwischen ist nichts.

Auch ein Kinobesuch ist sicher kein Grund, einem Vater die Kinder wegzunehmen. Aber er braucht Unterstützung, notfalls zwangsweise, denn wenn er sein Problem erkennen würde, würde er solchen Quatsch ja nicht machen. Da helfen auch Gesetze nicht viel, denn eine Bestrfung der Eltern führt indirekt auch immer zu einer Bestrafung der Kinder.

Bei unseren beiden geschlagenen Kindern werden wir als Elternbeirat die Eltern ansprechen und auf die möglichen Konsequenzen hinweisen (was die da machen ist ja strafbar). Ob das hilft? Meines Erachtens müßte es die Möglichkeit geben, die Eltern unter eine Art "Zwangsbetreuung" zu stellen. Jede Woche kommt jemand vom JA vorbei, um die Wohnung zu kontrollieren. Sowohl das Kind als auch die Eltern werden gezwungen, sich psychologisch betreuen zu lassen.

Die Eltern des Jungen kenne ich nicht, aber das Mädchen ist eine gute Freundin von Fumi und ich kenne die Mutter ein wenig. Sie ist nicht böse, sie ist schlicht und einfach überfordert. Sie schlägt auch erst, seit ihr Freund sie sitzen gelassen hat, vorher war da nichts.

Nun ja, das sind so meine Gedanken zum Thema "wie bringt man die Eltern dazu, ihre Kinder anständig zu erziehen".

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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Dilemma viel größer...

Antwort von Ralph am 29.04.2004, 16:58 Uhr

Hallo Elisabeth,

im Grunde spiegelst Du die Deine, unsere und Hilflosigkeit "der gesellschaft" wider:

Du schreibst selbst öfter von notfalls "zwangsweise". Einen Zwang, auch einen berechtigten, kann ich als öffentliche Hand aber nur ausüben, wenn ich im Weigerungsfall auch eine entsprechend harte Sanktion an der Hand habe.
Du sagst aber selbst, daß eine Strafe der Eltern zwangsläufig die Kinder mitbestrafst, womit Du zweifelsohne Recht hast. Die betreffenden Eltern wissen nicht viel, oft gar nichts, aber Papptiger riechen sie 400 meilen gegen den Wind.

Fazit: Außer Spesen nichts gewesen, nur, wenn nicht bald etwas geschieht, werden bisher "vernünftige" Eltern irgendwann zur Lynchjustiz greifen. Das wird auch wieder auf den Rücken von Kindern ausgetragen, ggf. auf denen, die die Eltern verlieren, entweder ganz, an den Knast oder ans krankenhaus mit vielleicht auch noch dauerhafter Behinderung...

... ja, es ist ein Dilemma, Elisabeth! Einen Ausweg außer Sonntagsreden weiß ich aber zugegebenermaßen auch nicht! :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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normalerweise

Antwort von sterntaler am 30.04.2004, 10:55 Uhr

hallo,
eigentlich wollte ich mich nicht einmischen, aber zu diesem thema platzt mir gerade der kragen! >:o(

zu den FSK bestimmungen kann ich nur sagen, dass so mancheiner sich nicht darüber im klaren ist, dass ein kind und auch ein erwachsener solche bilder in seinem unterbewußtsein verarbeitet, meistens nachts im traum. also folglich albträume unweigerlich entstehen, die nicht durch anschließende gespräche verarbeitet werden. warum traut sich so mancheiner im dunkeln nicht mehr alleine aufs klo? in den keller? etc?? angst, nennt man sowas!
ich muß gestehen, ich habe auch diesen film von mel gibbson "PASOIN CHRISTI" angeschaut,.....und während des ganzen filmes nur geweint, gezittert und vor lauter wut mit geballten fäusten fassungslos da gesessen. ich war froh und dankbar, dass ich eine liebe gläubige seele an meiner seite hatte, die den filminhalt verstand und mit mir im anschluß den gesamten fim durchdisskutiert hatte! dennoch haben mich bis heute diese bilder verfolgt. meine kids würde ich solchen fim nie im leben anschauen lassen!!!!

zu dem thema prügel und JA!
ich kann den zuständigen sachbearbeiter dieses falles nicht ganz verstehen, denn es ist durchaus so, dass ein jugendamtpfleger diese familie betreuen kann! meistens wird sowas sogar gerichtlich verfügt zum wohle und schutze der kinder!
die eltern werden soweit es mir bekannt ist ebenfalls psychologisch betreut. vielleicht könnte man in eurem falle auch mal pro familia einschalten, die sind für solche schwerwiegende ausnahmezustände auch oft ansprechpartner und wissen rat!
auf alle fälle muß man etwas tun, sonst macht man sich wissend mit zum täter, leider! (:o(
nix für ungut
sterntaler & co, der sich wieder nur aufs stille mitlesen beschränkt!

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Re: FSK

Antwort von Stephie und Mina am 30.04.2004, 11:16 Uhr

FSK bedeutet "Freiwillige Selbstkontrolle".
Wenn Ihr einen Videofilm ausleiht dann wird immer dieser ellenlange Text von einer netten maennlichen Stimme vorgelesen....
Das angegebene Alter ist ein Richtwert und die Eltern sollen entscheiden, welche Filme sie ggf. gemeinsam mit den Kindern ansehen.
Das das meistens nach hinten losgeht zeigt mir ein Fall aus dem Bekanntenkreis, wo ein Vater behauptete, sein 12jaehriger sei ein wahrer "Champ" der alles vertrage.
Er durfte sich saemtliche Horrorfilme ansehen, die der Vater im Schrank hatte.

Fazit: der "Champ" war mit 17 noch Bettnaesser und ist z.Z. in psychiatrischer Behandlung, ist auch schon pol. aufgefallen wegen agressivem Verhalten.

Soviel zur "Kontrolle" durch die Eltern.

Ich wuensche uns, dass wir es besser machen.
LG

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Sorry,aber...

Antwort von Tathogo am 03.05.2004, 16:30 Uhr

...ich denke der Vater war eher so aggressiv,weil ihr euch da eingemischt habt.
Ich würde NIE auf die Idee kommen einem Erwachsenen Menschen zu fragen was"er sich dabei denkt..."usw.
Wenn die Herren meinen es sei OK für die Kinder,dann kann auch das Kino nix machen(dann hätten sie allerdings von jedem Kind die schrifltliche Einverständnis der Eltern dabei haben müssen)...Vielleicht hatten sie die sogar bzw vielleicht waren es alles die eigenen Kinder??

Wer weiß das schon?;o)
LG
Tanja

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