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Geschrieben von Schwoba-Papa am 12.11.2005, 11:37 Uhr

Es ist doch aber nur der Hinweis

auf bestehende Sachverhalte ! Es ist doch eine bürgerliche Pflicht den armen Paketboten vor Schäden zu bewahren. Angenommen er baut beim Päckchen ausliefern einen Unfall oder ein Päckchen fällt ihm auf seinen Hartz4 Fuß, was dann ? Oh je, oh je !

Es ist nur zu seinem Schutz und jeder Bürger muß doch den anderen vor Schäden schützen.

Deswegen rein prophylaktisch mal dem Amt den Hiweis geben, damit es den Boten schützen kann!

Grüßle

 
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