Geschrieben von marit am 22.03.2004, 11:19 Uhr |
erstens und zweitens
Soweit ich weiß, kann man nicht von dir verlangen, die Versicherung aufzulösen, wenn sie noch einen im Verhältnis zu deinen Einzahlungen sehr geringen Rückkaufwert hat. Du mußt sie alleding schon "beitragsfrei" stellen, bis du nicht mehr auf arbeitslosenhilfe angewiesen ist.
Außerdem muß man eben zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe unterscheiden. Wenns um Arbeitslosengeld geht, kommts nun mal nicht darauf an, wie bedürftig jemand ist, es ist eben eine Versicherungsleistung. Die Krankenversicherung zahlt deine Arztrechnungen ja auch nicht bloß, wenn du bedürftig bist. Arbeitslosenhilfe ist aber nun mal eine Sozialleistung, da ist es doch klar, daß du erst einmal dein Vermögen angreifen mußt (außer eben im Fall großen Wertverlustes).
Ich hoffe für dich, daß du bald wieder Arbeit findest. Viel Glück bei den nächsten Bewerbungen!
- Muss auch mal meinen Frust loslassen, wegen Politiker - Zwurzenmama 19.03.04, 14:41
- Re: erstens und zweitens - Benedikte 20.03.04, 16:33
- Re: erstens und zweitens - marit 22.03.04, 11:19
- Re: erstens und zweitens - Benedikte 20.03.04, 16:33