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Geschrieben von shinead am 09.09.2013, 13:03 Uhr

ebook reader Frage

Also grundsätzlich kann man sich das ebook auf den eigenen Reader laden. Das ist ja nur ein technischer Vorgang.

Ist das ebook allerdings kopiergeschützt, kann nur der Rechteinhaber (also der Käufer) das Buch öffnen und lesen.

Ein ebook vom Rechteschutz zu befreien ist allerdings keine Kunst *hust*, allerdings ist mit einfachen Decodings noch nachvollziehbar, wer der "Spender" war.

@Fredda:
Für die meisten Plattformen (z.B. Apple, Amazon und Adobe) ist das möglich, wenn die ebooks auf einen Namen registriert werden.
Alternativ kann man den Rechteschutz cracken und auf den anderen Readern das jeweilige Buch lesen. Rein theoretisch strafbar, innerhalb der Familie halte ich das aber für mach- und vertretbar.

 
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