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Geschrieben von marit am 10.09.2003, 21:40 Uhr

da hast du mich mißverstanden...

bei diesem USA-Beispiel, daß ich gebracht habe, ist ja entscheidend, daß es schon geplant ist, wieder nach Deutschland zu ziehen, man den Kindern das neben der Scheidung in so kurzer Zeit aber nicht zumuten möchte. Warum soll da nicht für eine Übergangszeit eine Hilfe bezahlt werden???
Wir haben nun mal keine Klausel, die besagt, daß Sozialhilfe nicht bezahlt wird, wenn die Notlage fahrlässig herbeigeführt wurde. DAS kannst du als ungerecht empfinden, aber doch nicht WO jemand wohnt....

dann kann man ebensogut sagen, jemand der Kinder in die Welt setzt, obwohl er schon vorher weiß, daß er sich das aus eigener Kraft gar nicht leisten kann, sollte keine Sozialhilfe bekommen...
Also ich finde, ein Deutscher, der im Ausland unverschuldet in Not gerät ist nicht grundsätzlich weniger hilfsbedürftig als ein 'Inländer' der mir nichts dir nichts seinen Job kündigt und beschließt, daß die Sozialhilfe ihm zum Leben reicht....


Ich habe übrigens als ich in Paris studiert habe als Deutsche da ohne weiteres Wohngeld bekommen. Im umgekehrten Fall geht das nicht. Deutschland ist also nicht in jeder Hinsicht alleinseeligmachend oder die Geldschleuder Europas.

 
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