Geschrieben von kathi79 am 06.03.2005, 7:48 Uhr |
Betriebskostennachzahlung
Hallo.
Ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wo ich es vielleicht besser posten könnte:
Ich bin 2002 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Die Betriebskostenabrechnung kam jedoch erst 2004. Meines Wissens nach, muss doch eine BeKo im Folgejahr erstellt werden oder? Nun hat mein Ex-Vermieter (die 3. Folgegesellschaft die die Wohnungen vermietet) mir eine Mahnung zugeschickt.Ich bin jedoch der Meinung dass diese Forderung aufgrund der verspäteten Rechnungsstellung verjährt ist. Ich glaube es gibt einen Paragraphen im BGB wo das drin steht. Die Beko 2002 hätte demnach bis zum 31.12.2003 bei mir sein müsen, wurde jedoch erst Ende 2004 zugeschickt.
Meint ihr, ich kann die Mahnung abschmettern, weil es verjährt ist? Die haben übrigens eh noch Kaution einbehalten, weil ein paar Flecken aus dem Teppich nicht rausgingen. Habe aber auch da nie eine Abrechnung oder so gesehen. Die haben sich nie richtig gekümmert, mir sogar eine Mietschuldenfreiheit verweigert, weil es sowas angeblich nicht gibt und erst nach meiner Androhung einen Anwalt zu beauftragen eingesehen. Obwohl ich nie Mietschulden hatte. Also ist dieser "Verein" nur scharf darauf Geld zu kassieren.
Wäre schön, wenn jemand antworten würde.
LG Kathrin
- Betriebskostennachzahlung - kathi79 06.03.05, 7:48
- Re: Betriebskostennachzahlung - kruemel2001 06.03.05, 8:07
- Re: Betriebskostennachzahlung - kathi79 06.03.05, 8:19
- Re: Betriebskostennachzahlung - schnappi 06.03.05, 17:37
- Re: Betriebskostennachzahlung - kruemel2001 06.03.05, 8:07