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Geschrieben von Moneypenny77* am 02.06.2004, 16:15 Uhr

- Pendlerpauschale

Wo ich einfach nicht drüber komme ist, warum es überhaupt eine PendlerPAUSCHALE gibt.

In meinem Fall war das nämlich so: ich habe 65 km von zu Hause weg gearbeitet. Bei 200 Arbeitstagen bedeutete das, daß ich auf die 5.112 € Höchstpauschalbetrag kam. Nettes Sümmchen oder?!? Witz dabei: durch mein Teilzeitstudium hatte ich ein Semesterticket... somit mein tatsächlicher Aufwand für meine Fahrten zur Arbeit: 0 €.

Ich verstehe, gerade bei diesen Beträgen nicht, wieso man Pauschalen hat, man sollte nicht mehr Kosten ansetzen dürfen, als man tatsächlich hatte!

 
2 Antworten:

Das ist der Alltagsbetrug,, von dem Elisabeth sprach

Antwort von Benedikte am 03.06.2004, 19:02 Uhr

Die Pauschale besteht darin, dass Du pauschal für jedes Auto einen bestimmten Betrag pro km ansetzen darfst. d.h., die Fahrtkosten werden pauschal bewertet, egal ob jemand mit seinem Lamborghini oder seinem Trabant zur Arbeit fährt.

Darunter ist in der Steuererklärung die Spalte für die Kosten der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln- da musst Du die tatsächlich entstandenen Kosten einsetzen.

So ist das gedacht. Wenn Du aber wie von Dir beschrieben mit den preiswerten öffentlichen fährst und angibst, Du seiest mit dem teuren Auto gefahren, dann hast Du die Steuererklärung nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt und betrogen. Ich habe das auch schon erwogen, so zu verfahren- wie Du richtig feststellst, kannman so ordentlich besch...- aber auf uns ist nur ein Auto zugelassen und da mein MAnn den weiteren Weg hat und eben tatsächlich mit dem Auto fährt, setzen wir es da ab.
Benedikte

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Re: Das ist der Alltagsbetrug,, von dem Elisabeth sprach

Antwort von Moneypenny77* am 04.06.2004, 16:51 Uhr

Da haben wir's wieder: jeder versteht die Steuergesetzgebung anders, weil bei dem ganzen Kuddelmuddel keiner mehr durchblickt... Frage mich eh, wie Menschen heute noch ohne Steuerberater ihre ESt-Erklärung machen...

Nach meinem Kenntnisstand muß ich die tatsächlichen Kosten bei den Fahrkosten nur angeben, wenn ich mehr als den Pauschalbetrag von 5.112 € ansetzen will/kann. Das ist ja extra abgeschafft worden bei Rot/Grün. Früher mußte man seine Kosten wirklich nachweisen. Da hätte das Finanzamt von mir ein Fahrtenbuch sehen wollen...

Ist ja letztlich auch egal, denn wenn ich als Gesetzgeber dem Steuerzahler diese Türen öffne muß ich mich nicht wundern, wenn er durchgeht... Und: das Wiso-Steuerprogramm setzt schon automatisch alle Pauschbeträge ein (Spenden, Kontoführungsgebühr etc.)...

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