1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von MamaMalZwei am 23.07.2006, 17:33 Uhr

Sprachheilschule

Hallo Sissy, der Lehrplan der Sprachheilschule folgt dem Lehrplan der Grundschulen. Versäumen tut dein Kind also nichts, wenn sie dort eingeschult wird. Vielen sprachverzögerten Kindern tut der Abstecher auf die Sprachheilschule gut, weil auch die Klassen mit 8-13 Schülern recht klein sind. Um sie dorthin zu bekommen musst du einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen (hier in Niedersachsen). Dazu musst du Kontakt zu deiner zuständigen Grundschule aufnehmen. Für dieses Gutachten ist nämlich der Rektor die maßgebliche Person. Er schickt die Unterlagen an die Sprachheilschule und die laden dein Kind zur Überprüfung an ihre Schule ein. Dort wird an 3 bis 5 Tagen geguckt, wo sie Förderbedarf hat und danach wird entschieden. Stelle mit dem Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auch gleichzeitig einen Antrag auf Förderkommission, damit du bis zuletzt Mitsprachrecht hast. Sonst kann es dir passieren, dass irgendwas im Gutachten steht, mit dem du nicht einverstanden bist oder dass beide Rektoren (der von der Grundschule und der der Sprachheilschule) sich kurzschließen und dein Kind plötzlich irgendwo anders hinkommt. LG

 
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