1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von hgmeier am 10.01.2011, 19:21 Uhr

Nicht unter 6 Wochen

In Hessen würde erst ein Lehrauftrag ausgeschrieben werden wenn die Lehrkraft mind. 6 Wochen fehlt. Das kann z.B. im Mutterschutz bzw. in der Elternzeit der Fall sein. Eine Krankmeldung wird von den meisten Ärzten selten auf diese Zeit ausgestellt. Wenn die Lehrkraft also eine 1-2 Krankmeldung nach der anderen anbringt ist da nichts zu machen. Eine Vertretung erfolgt maximal entsprechend dem Konzept für eine verläßliche Schule.

Da "was organisieren" ist gar nicht so einfach. Andere Lehrkräfte der Schulen sind aufgrund der eigenen Lehrverpflichtung so eingespannt, daß die das normalerweise nicht zusätzlich machen können. Jemanden für weniger als 6 Wochen - also vielleicht sogar nur 2 Wochen - einstellen ist ebenfalls blödsinn.

 
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