1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Benedikte am 09.12.2005, 1:47 Uhr

ein Unschuldslamm und ein Terrorist ?

Hi,
wie geht das Kind denn mit den andren Kindern in der Klasse um, was sagen andere Eltern, was die Lehrer?Nicht, dass das für Euren Einzelfall ausschlaggebend wäre, aber die von Dir geschilderte Situation ist so eindeutig schwarz ( das immer böse andere Kind) und weiss ( das immer gute, sich richtig verhaltende eigene KInd) dass sich die Frage aufdrängt- denn wenn das Kidn so ist, wie Du es beschreibst, kurzum total verhaltensgestört, dann lädt sich das im Regelfall nicht nur auf einemanderen Kind ab- Deshalb würde mich die HAltung der anderen Elter interessiueren.

So SAchen wie die Androhung der Erstattung von reinigungskosten durch die Eltern haben höchstens Belustigungswert. Du kannst einen Erstklässler schliesslich nicht verklagen und seine Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die leiegt aber in der Schulzeit bei den Lehrern- wie jedermann weiss, da können die Eltern nichts für.
Wenn die Situation wirklich genauso ist, wie Du beschreibst, würde ich den Lehrern klarmachen, dass Du von Ihnen verlangst, die körperliche Unversehrtheit Deines Kindes zu garantieren und sie ansonsten wegen Verletzung ihrer Ausichtspflicht angehen w+ürdest. Und wenn das im persönlichen gespräch nichts nützt, dann mach das per Einschreiben m mit cc an den zustaändigen Schulrat, ggf. Bildungs/ Kultusministerium. Und dann weiter- spätestens bei einem Einschreiben mit rechtlicher Beratung werden die meisten Leute ganz vorsichtig und überlegen sich, ob sie zu so Vorfällen wie mündlich +üblich schell einfach zu sagen, dass sei normal, üblich, da könnten sie nichts machen.ber zuallererst freundlichen Gespräch mit Eltern und Lehrern.

Benedikte

 
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