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wichtige frage wie habt ihr das gemacht wegen dem neuen gesetz elterngeld....???

Thema: wichtige frage wie habt ihr das gemacht wegen dem neuen gesetz elterngeld....???

hallo ihr lieben ..helft mir dochj mal bitte, evtl. habe ich da ja auch einen denkfehler, ABER jetzt bei dem gezahlten elterngeld (nachzahlung -neues gesetzt, was ja viele betrifft), ist mir was aufgefallen. es wird von der summe das mutterschutzgeld vom arbeitgeber abgezogen, nur es ist doch so, ich habe nur 1 mal mutterschutzgeld erhalten in der zeit damals, aber es wird jetzt fürs zweite kind auch noch mal abgezogen... es wird doppelt geld also von der endsumme abgezogen obwohl ich nur 1 mal mutterschutzgeld und zeit hatte....da läuft doch was flasch? bei euch allen die im arbeitsverhältniss stehen /standen dann ja auch oder irre ich mich ...? lg

von cystus am 17.12.2013, 11:40



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Hallo, Bei 1 x Mutterschaftsgeld würdest du für den jüngeren Zwilling jetzt 11x 600 Euro bekommen. Wenn du natürlich länger als 12 Monate zu Hause warst, kannst du auch 1-10 und 13-14 Monat einreichen. Dann bekommst 9x 600 Euro plus 2x den vollen Satz von 67 %

von Jessi-H am 17.12.2013, 11:50



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bzw. man hat ja wegen zwillingen länger mutterschutz und bekommt dadurch länger das geld vom arbeitgeber..aber dann müssten sie jetzt doch eigetlich nur die hälfte abziehen dürfen und nicht die gleiche summe..wie beim ersten mal..... das meine ich... aber sie ziehen komplett die gleiche summe noch mal ab obwohl man dann so viel elterngeld wie sie abziehen gar nicht erhalten hatte

von cystus am 17.12.2013, 11:54



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Ich hab Widerspruch eingelegt. Wenn ich das Elterngeld komplett zusammen rechne (EG Zwilling1+ Mehrlingsbonus+ EG Zwilling2+ Mehrlingsbonus), dann übersteigt das bei Weitem mein Mutterschaftsgeld! Da EG offiziell ab der Geburt gezahlt wird, möchte ich die Differenz ausgezahlt bekommen, sonst habe ich ja einen Nachteil. Ich hatte auch nur einen halben Monat das volle Mutterschaftsgeld, danach nur noch in Krankengeldhöhe. Bin mal gespannt, wie sie auf meinen Widerspruch reagieren. Sehe auch nicht ein, dass das Mutterschaftsgeld 2x angerechnet wird! Wir können nichts dafür, dass das EG nicht an einem Stück ausgezahlt wurde, sondern mit Jahren Verspätung in zwei Teilen! LG

von Vanillepudding am 17.12.2013, 14:14



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wo genau hast du wiederspruch eingelegt,- bei der elterngeld stelle? was genau wenn ich fragen darf hast du geschrieben? kannst mir auch eine PN schreiben , wenn du magst. würdest du mir schreiben, wenn du antwort von da hast.?!..wäre da auch mal sehr neugierig.... danke

von cystus am 18.12.2013, 09:51



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Hatte ne Email geschrieben mit der bitte nochmal meinen Anspruch zu prüfen, das war vor drei Wochen. Samstag Gab es Post und 30.12 gibt es einen Haufen Kohle . Shopping ;))))

von Pivo am 23.12.2013, 20:55