Hallo, nochmal eine lästige Frage bezüglich des Elterngelds (Nachzahlung nach neuem Urteil) Bei uns steht Antragskind: Aysu, d. h. ist sie dann Kind 1 oder 2? Habt ihr den Antrag komplett ausgefüllt? so wie damals Mein Mann hat Erziehungsmonate 1 u. 2. genommen, da er noch Student war und nebenbei gearbeitet hat, das hat uns die Mitarbeiterin von der Elterngeldstelle geraten. ich habe monate 3-14 genommen. Muss ich dass dann auch so im neuen Antrag reinschreiben? Ich habe im Monat 3 und 4 Mutterschaftsgeld bekommen. Ich weiß, es gab so viele Fragen, aber ich komme auch nicht durch bei der Elterngeldstelle, das liegt viell daran, dass Berlin so überlastet ist. Ich würde mich über ein paar Antworten freuen! Es wäre toll, wenn mir jemand etwas helfen könnte bei dem leidigen Thema momentan. LG Daniela
von AADanielaAA am 14.02.2014, 15:12