Thema:
mutterschutz nach geburt
Hi
Meine zwei Mäuse werden 16 tage vor et geholt per ks.
Ich weiß dasich nach der geburt 12 wochen mutterschutz habe und eigentlich die zeit die die kinder zu früh kamen hinten ran gehangen wird oder?
Also 12wochen +16 tage oder ist 12 wochen das maximale?
von
Mia1986
am 20.10.2013, 14:37
Meines Wissens gilt das mit dem hinten dran hängen nur bei Frühgeburten, 16 Tage vor ET ist ja keine Frühgeburt mehr, und beträgt der Mutterschutz nicht 8 Wochen?! Kann bei Mehrlingen natürlich anders sein, meine Kinder sind auch schon erwachsen, bei mir hat keiner danach gefragt, weiß nicht, wie es heute ist.
von
mutti6
am 20.10.2013, 17:16
JA, DAS GEHT AUCH FREUNDLICHER!! Ob 8 oder 12 Wochen weiß ich nicht, war vor 20 Jahren halt noch nicht so, aber auch vor 20 Jahren waren Kinder 16 Tage vor ET keine Frühchen, und nur bei Frühgeburt wird die fehlende Zeit hinten dran gehängt. Gut, es sind dann 12 Wochen nach der Geburt, aber nicht noch 16 Tage zusätzlich, so falsch lag ich damit nicht.
ICH MÖCHTE MAL WISSEN, WIE DU ZUHAUSE MIT DEINEN KINDERN SPRICHST!!!
von
mutti6
am 20.10.2013, 19:04
Das hat mit Frühchen rein gar nichts zu tun! Selbst, wenn das Baby einen Tag früher kommt, wird dieser Tag hinten drangehängt.
MfG
von
77shy
am 24.10.2013, 21:32
Hallo,
die Antwort von mutti6 kannst Du in die Tonne kloppen!
Bei Frühchen oder Mehrlingen hat frau nach der Geburt 12 Wochen MuSchu PLUS die Tage, die die Kinder eher geboren wurden.
Also in Deinem Fall ab Beginn des MuSchu insgesamt 18 Wochen.
LG Dani
von
Twinmädels
am 20.10.2013, 17:43
Ok super und die zeit muss ich dann beim elterngeld wieder abziehen oder?
Also bei 18 wochen muschu krieg ich nur noch ca 8 monate elterngeld plus 2 partnermonate?
von
Mia1986
am 20.10.2013, 17:56
Ich möchte hier kein Halbwissen verbreiten und gestehe, dass ich mich mit dem Elterngeld nicht detailliert auskenne, da meine Zwillis zu Zeiten des Erziehungsgeldes geboren wurden. Damals wurde Mutterschutzgeld, was die Zeit nach der Geburt betraf, angerechnet.
Zu meiner Zeit gab es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sehr informative Broschüren zu Mutterschutzgesetz, Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub. Google hilft Dir da bestimmt weiter.
LG Dani
von
Twinmädels
am 20.10.2013, 22:16
Hallo Mia,
Soweit ich mich noch erinnern kann, ist es folgendermaßen.
Muschu beginnt 6 Wochen vor ET.
Bei einer Frühgeburt und Mehrlingen hat man nach der Geburt 12 Wochen Muschu.
Man bekommt die fehlenden Tage bis zum ET nicht noch zusätzlich zu den 12 Wochen.
Und Twinmädels,
Ich weiß zwar nicht wie du auf 18 Wochen kommst, ich denke dementsprechend ist deine Antwort auch falsch, man hätte es aber auch etwas netter ausdrücken können, als " Antwort in die Tonne kloppen"
Mia, dir noch eine schöne Rest Schwangerschaft und eine gute Geburt.
Lg Schnuf
von
Schnuf06
am 20.10.2013, 17:55
Oh wie peinlich
Klar 18 Wochen insgesamt. Die 6 vor und 12 danach.
Entschuldige bitte, da habe ich nicht richtig gelesen und mit gedacht.
Lg Schnuf
von
Schnuf06
am 20.10.2013, 18:00
Nein, es ist so, wie Du es gesagt hast. Meine würden auch 3 Wochen früher geholt und die wurden an die 12 Wochen angehängt.
von
Vanni32
am 21.10.2013, 10:30
Hallo Mia,
Ich hab keine Zwillinge, sondern eine Frühgeburt. und damit auch verlängerten Mutterschutz.
Du wirst insgesamt 18 Wochen Mutterschutz haben. Die Tage, die Du vorher nicht hast, werden an die 12 Wochen hinten angehängt, dass Du auf die 18 Wochen kommst.
In der Mutterschutz-Zeit erhältst Du Geld in Höhe Deines Lohnes, danach Elterngeld bis zum ersten Geburtstag, bzw. 2 Monate länger mit Partnerschaftsmonaten.
Bei mir waren es 4 Monate Elterngeld, 8 Monate Elterngeld (+ 2 Monate meines Partners).
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 21.10.2013, 11:11
Moin,
also der Mutterschutz wird so gehandhabt als hättest du zu ET entbunden. das bedeutet, du hast insgesamt 18 Wochen. Bei Frühchen wird deswegen die Zeit angehangen, da es mit dem ET sonst ungerecht wäre. Zum Elterngeld:
Du hast Anrecht auf Elterngeld (für Kind 1) bis zu 1. Geburtstag und für Kind 2 kannst du die Partnermonate (13. und 14. Lebensmonat) erhalten(vorausgesetzt du nimmst) 14 Monate Elternzeit. .
Dein Mann oder der mit dir zusammenlebende Vater kann für Kind 2 12Monate und für Kind 1 den 13 und 14. Monat erhalten, vorausgesetzt er nimmt 14 Monate Elternzeit.
(jedoch ist da noch etwas in Bewegung)
LG
Ingo
von
IngoAC
am 24.10.2013, 10:02