Zwillinge und Drillinge

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Für alle Schwangere mit Mehligen!!

Thema: Für alle Schwangere mit Mehligen!!

Moin, es ist amtlich und nicht mehr anfechtbar! Ihr könnt doppeltes Elterngeld beantragen (Vater +Mutter jeder 14 Monate!! http://www.shortnews.de/id/1035496/urteil-zwillingseltern-bekommen-auch-doppeltes-elterngeld Für mich leider 3 Jahre zu spät Macht das beste draus! Ich drinke einen Sekt mit. LG Ingo

von IngoAC am 28.06.2013, 13:24



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von IngoAC am 28.06.2013, 13:47



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irgendwie versteh´ ich´s nicht ganz. Ich war 12 Monate zuhause, mein Mann 2. Unsere 2 sind 14 Monate. Wir würden das Elterngeld nur bekommen wenn er auch nochmal 12 Monate zuhause bleibt...richtig ?? Dann bringt´s uns leider nix ,denn welcher Mann kann denn ein Jahr zuhause bleiben ?? Also bei uns geht das nicht,weder von seiner Arbeit her (Kleinbetrieb,hat nach den 2 Monaten Elternzeit die Arbeit gewechselt) noch finanziell. Danke für Aufklärung

von weißeLöwin80 am 29.06.2013, 23:54



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wir muessen das schriftliche urteil abwarten, bisher gibt es nur kurzinfos. dein mann wuerde (wenn es beruflich und finanziell passen wuerde) nicht zjetzt noch 12monate nehmen kpennen, da eure 14monate (12+2 javorbeisind. esgeht ja darum, dass bei2 kindern gleichzeitig 2 elternteile daheim umsorgen koennen sollen. bei euch ginge es um rueckwirkende beantragung auf einen (nun neu durchs gericht geschaffenen) anspruch 1-2wochen abwarten, bis die experten das urteil selber verstehen

von Disco-Bauch am 30.06.2013, 12:47



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Ich bin mitten im elterngeldbezug und überlege, ob dadurch noch zwei Monate ranhängen kann. Meine waren auch zwei Monate zu früh so dass ich bis zu ihrem korrigierten ersten Geburtstag zu Hause bleiben könnte. Wie geht ihr damit um?

von Fubuki am 28.06.2013, 14:16



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Die 2 Monate kann der Partner nehmen.

von Sternenschnuppe am 28.06.2013, 19:40



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Ja, genau ... Das ist ja der Clou ... Dass mir dann m.E. auch zwei Partnermonate zustehen. Das war ja das Urteil: Wenn der Mann 12 Monate für Kind a nimmt kann die Frau 2 Partnermonate für das Kind nehmen. Und die Frau nimmt 12 Monate für Kind b und der Mann die 2 Partnermonate. So dass man im besten Fall zusammen 14 Monate Zuhause bleiben kann. Ich soll mich Montag direkt erkundigen, ob ich die zwei zusatzmonate bekommen kann. Lg

von Fubuki am 28.06.2013, 21:18



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Achso., jetzt geschnallt. Ja, das müsste dann ja gehen.

von Sternenschnuppe am 28.06.2013, 23:43



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Also ich verstehe den ganzen Kram nicht. Meine Zwillinge sind nun 3. Ich habe damals alleine die 12 Monate Elternzeit genommen und somit Elterngeld bezogen. Steht mir nun noch rückwirkend irgendwas zu?? LG

von Vanillepudding am 29.06.2013, 14:06



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Die gleiche frage stelle ich mir auch gerade meine beiden sind jetzt 15 monate alt ich hatte 12 monate elternzeit und mein mann zwei. Würde mich riesig über eine antwort freuen:-)

von suzib600 am 29.06.2013, 14:17



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Verstehe das so, dass wenn beide elternteile zuhause bleiben, beide jeweils für ein kind elterngeld beantragen können. Also jeder für die 12 monate. Unklar ist mir warum 14 monate, wenn doch beide schon 12 haben. Ich meine 14 gibts ja nur mit den 2 partnermonaten. Auch unklar ist mir der zuschlag...jeder volles elterngeld und dann noch zuschlang??? Für uns leider auch über 3 jahre zu spät!

von taxmaker am 29.06.2013, 20:03



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hm, ich blicke auch noch nicht ganz durch, aber bei spiegelonline stand, dass man 4jahre rückwirkend beantragen könne

von Disco-Bauch am 29.06.2013, 20:29



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14 Mon. Weil der jeweils andere dann die Partnermonate nimmt. Vater hat 12 Mon Kind A und Mutter 12 Monate Kind B nach einem Jahr nimmt Mutter die Partnermonate für Kind A und Vater für Kind B. Und die 300 EUR mehrlingszuschlag gibt's extra.

von Fubuki am 29.06.2013, 20:54