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Elterngeld

Thema: Elterngeld

Hallo! Ich bekomme noch bis zum 06.09.14 Elterngeld für den 2. Zwilling. Am 1.09. fange ich aber schon wieder an zu arbeiten. Das habe ich heute der Elterngeldstelle migeteilt. Jetzt wollen die die gesamte Monatsabrechnung vom September. Muss ich jetzt den Gesamtbetrag zurückzahlen oder nur das Geld vom 01.09,.06.09.? Gruß H.

Mitglied inaktiv - 26.08.2014, 20:40



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Theoretisch wird dir der Lohn auf den letzten Bezugsmonat angerechnet (6.8.-6.9.). Wenn du Glück hast vielleicht nur anteilig. Bin kein Experte. Die 1200€ Mindetelterngeld (300+300 & 300+300) stehen dir aber trotzdem zu, wenn du nicht mehr als 30 Stunden arbeiten gehst.

von Hinundhergerissen84 am 26.08.2014, 20:58



Antwort auf Beitrag von Hinundhergerissen84

Nein, nach Neuberechnung von den tagen, die du gearbeitet hast, nur anteilig für die Tage. ich mußte damals beim letzten Kind für 4 Monate 179,00 € nachzahlen, das hätte ich auch in Raten machen können. LG Anja

von 4anja9 am 28.08.2014, 16:49



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Moin, das kommt ganz darauf an, wieviele Stunden du gehst. Gehst du unter 30h arbeiten bleiben dir ca 30% deines ´Gehaltes übrig der Rest wird mit dem Elterngeld verrechnet. Sind es mehr als 30 h die Woche bist du nicht mehr in Elternzeit! dann weiß ich nicht wie das geregelt wird (beim Mutterschutz geht immer der ganze Monat flöten. Frage doch mal im Expertenforum von Frau Bader. LG Ingo

von IngoAC am 01.09.2014, 12:20