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bei zwillingen doppeltes elterngeld?

Thema: bei zwillingen doppeltes elterngeld?

hallo ihr lieben, durch die medien hört man ja jetzt das es doppeltes elterngeld gibt also jeweils für ein kind , wenn beide elternteile zuhause bleiben. gilt das auch wenn nur ich zuhause bleibe und im1.jahr für kind 1 und im 2. für kind 2 ??? ich würde so gerne 2 jahre elternzeit nehmen und zu hause bleiben sonst können wir es uns nur fürs erste jahr leisten dann müsste ich wieder teilzeit arbeiten.

von Mia1986 am 14.08.2013, 13:36



Antwort auf Beitrag von Mia1986

Gute Frage, denke aber eher nicht. Kann ich dir aber bald beantworten unser Antrag für die Zwillinge ist gerade in der Bearbeitung.

von Vanni32 am 14.08.2013, 14:12



Antwort auf Beitrag von Vanni32

Eltern von Zwillingen haben Anspruch auf doppeltes Elterngeld. Was eigentlich einleuchtet, musste erst das Bundessozialgericht (BSG) entscheiden. Eltern und in gewissen Fällen auch nahe Verwandte haben bei Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate einen Anspruch auf Elterngeld. Den gibt es, sofern das Kind mit im Haushalt lebt, es selbst betreut wird und die jeweilige Person keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgeht. Unter Letzteres fällt eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von höchstens 30 Stunden, eine Arbeit im Rahmen einer Ausbildung oder eine Tagespflegetätigkeit in gewissen Grenzen. Eigener Elterngeldanspruch für jeden Elternteil Bei Mehrlingsgeburten - also der Geburt von Zwillingen, Drillingen usw. - gibt es für das zweite und jedes weitere Kind jeweils 300 Euro mehr. Ob allerdings Eltern dann einen gemeinsamen Elterngeldanspruch oder jeder einen Anspruch für sich hat, ließ das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) offen. Konkret ging es daher im Rechtsstreit zweier Eltern von Zwillingen um die Frage, ob die Mutter Elterngeld für die Tochter und der Vater Elterngeld für den Sohn für zwölf Monate sowie umgekehrt jeweils zwei Partnermonate geltend machen konnte. Beide Eltern wollten dafür jeweils zu Hause bleiben. Das Gericht hat festgestellt, dass das geht, wenn die jeweilige Person die Voraussetzungen dafür erfüllt. Der Praxis der Behörde, die den beiden Eltern für beide Kinder Elterngeld nur für 14 Monate bewilligen wollte, erteilten die Richter damit eine Absage. Zudem haben die Eltern auch ein Recht auf die zusätzlichen 300 Euro bei Mehrlingsgeburten.

von Vanni32 am 14.08.2013, 14:19



Antwort auf Beitrag von Vanni32

Also uns wurde mitgeteilt, das unsere Bearbeitung noch lange dauern kann, da noch keine Veröffentlichung des Gesetzes/ Urteil vorliegt. Sie warten noch drauf. Aber es gilt dann trotzdem jedes Elternteil für je ein Kind plus jeweils partnernonate fürs Kind 2. also kannst du nicht als Mutter für beide beantragen. Papa müsste dann sich ein Jahr Zuhause bleiben.

von Kruemmelhund am 14.08.2013, 17:01



Antwort auf Beitrag von Kruemmelhund

ok danke, ist ja schade leider ist mein mann selbstständig und kann nicht zuhause bleiben.

von Mia1986 am 14.08.2013, 18:03



Antwort auf Beitrag von Mia1986

Mein Mann ist auch selbständig, hat nachweislich ganz wenig gearbeitet im ersten Jahr. Aber dein Mann könnte wenigstens die 2 partnernonate nehmen, die kann er ja für Kind 1 beantragen, für das du 12 Monate nimmst. Du nimmst diese besagten 12 Monate und für Kind 2 2partnwrmonate. So hast du 14 bezahlte Monate für dich. Und die Hilfe, die dir dein Mann die ersten beiden Monate sein könnten, sind wirklich nicht zu unterschätzen und Gold Wert.

von Kruemmelhund am 14.08.2013, 19:04



Antwort auf Beitrag von Mia1986

Hallo, zum Elterngeld kann ich nur raten, dass man es sich gut überlegt, es zu beantragen. Ich war zur Zeit der Geburt unserer Zwillis noch selbstständig. Mein Mann konnte auf grund der kleinen Firma, wo er arbeitet, keine Elternzeit nehmen. Somit habe ich reduziert gearbeitet und 12 Monate lang Elterngeld bekommen. So als Finanzzuschuss nicht schlecht. Aber: Bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr wurde das Elterngeld nachträglich voll versteuert. Es ist ein zusätzliches Einkommen, was versteuert werden muss. Man hat zwar monatlich halt mehr zur Verfügung, aber später wird es jedem wieder berechnet. Also klärt soetwas auch mit eurem Steuerberater ab. Grüße Ulrike

von ulze am 19.08.2013, 20:50