Hallo!
Ich habe für Januar einen KiTa-Platz ergattert (hurra!) und werde, wenn die Kleine dort gut eingewöhnt ist wieder arbeiten gehen (Teilzeit). Sie ca. 16 Monate alt sein, wenn ich wieder arbeite. Ich denke, dass ich dann weiter stillen werde, zumindest abends/nachts. Soweit ich weiß sind Stillende ja z.B. von Nachtarbeit befreit. Gilt das für die gesamte Stillzeit oder nur für das erste Lebensjahr? Hat jemand Erfahrung damit, diese Rechte als Langzeit-Stillende durchzusetzen?
Viele Grüsse
BiBi
von
BiBi82
am 06.08.2012, 10:31
Ich glaube ja aber du musst dir das Stillen durch einen Arzt oder Hebamme bestätigen lassen..irgendwo war hier schonmal ein Thema dazu.
von
Kirsche1210
am 06.08.2012, 10:50
Nach dem Wortlaut des Gesetzes gibt es keine Grenze. Habe aber
mal von einem Gerichtsurteil gelesen, da meinte der Richter ein Jahr
würde ausreichen ...
Vielleicht googelst du da mal ein wenig und fragst dann bei deinem AG
nach. Nachtschicht muss dann ja echt nicht sein.
Alles Gute!
sanctipetri
von
sanctipetri
am 06.08.2012, 11:10
Also rechtlich gesehen die ganze Stillzeit, egal wie lange die dauert. Sprich mit deinem AG und lass dir notfalls von deinem Gyn bescheinigen, dass du stillst.
von
Fischstäbchen
am 06.08.2012, 19:29