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Wie lange "Schutz" für stillende Mütter bei der Arbei?

Thema: Wie lange "Schutz" für stillende Mütter bei der Arbei?

Hallo! Ich habe für Januar einen KiTa-Platz ergattert (hurra!) und werde, wenn die Kleine dort gut eingewöhnt ist wieder arbeiten gehen (Teilzeit). Sie ca. 16 Monate alt sein, wenn ich wieder arbeite. Ich denke, dass ich dann weiter stillen werde, zumindest abends/nachts. Soweit ich weiß sind Stillende ja z.B. von Nachtarbeit befreit. Gilt das für die gesamte Stillzeit oder nur für das erste Lebensjahr? Hat jemand Erfahrung damit, diese Rechte als Langzeit-Stillende durchzusetzen? Viele Grüsse BiBi

von BiBi82 am 06.08.2012, 10:31



Antwort auf Beitrag von BiBi82

Ich glaube ja aber du musst dir das Stillen durch einen Arzt oder Hebamme bestätigen lassen..irgendwo war hier schonmal ein Thema dazu.

von Kirsche1210 am 06.08.2012, 10:50



Antwort auf Beitrag von BiBi82

Nach dem Wortlaut des Gesetzes gibt es keine Grenze. Habe aber mal von einem Gerichtsurteil gelesen, da meinte der Richter ein Jahr würde ausreichen ... Vielleicht googelst du da mal ein wenig und fragst dann bei deinem AG nach. Nachtschicht muss dann ja echt nicht sein. Alles Gute! sanctipetri

von sanctipetri am 06.08.2012, 11:10



Antwort auf Beitrag von BiBi82

Also rechtlich gesehen die ganze Stillzeit, egal wie lange die dauert. Sprich mit deinem AG und lass dir notfalls von deinem Gyn bescheinigen, dass du stillst.

von Fischstäbchen am 06.08.2012, 19:29