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rechtliche Frage - Stillzeit und Arbeiten

Thema: rechtliche Frage - Stillzeit und Arbeiten

Hallo ihr Lieben, ich bin jetzt seit gut einem Monat wieder am Arbeiten. Meine Motte ist jetzt 13 Monate alt und ich stille sie noch immer. Hauptsächlich morgens vor dem Dienst, abends, gaaaanz viel nachts und ab und ann zwischendurch. Nun hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef das ich Stillzeiten nehmen darf während der Arbeit und das auch Arbeitszeit ist. Aber ich habe irgendwo einmal gelesen, das ich mir auch tgl. eine Stunde zu meinem Dienst dazu rechnen darf, wenn ich die Zeit auch nicht zum Stillen benötige. Wenn ich also von 7.00Uhr bis 11.00 Uhr arbeiten gehe, kann ich auf dem Stundenzettel noch ne Stunde mehr anrechnen auch wenn ich die nicht unbedingt zum Stillen brauche? Stimmt das, hat evtl. wer einen Gesetzestext? LG

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 14:37



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Hallo, für 8 Stunden kriegst Du eine Stund Stillzeit angerechnet, d.h. Du arbeitest nur 7 Stunden. Bei 4 Stunden arbeitest Du 3,5 Stunden. Google doch mal nach Stillzeiten. Gruß Rocky2

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 15:26



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Hallo, ich schaue grad nur zufällig rein und bin nach einem Jahr nicht mehr stillen schon etwas raus aus dem Thema. Ich habe nach den 8 Wochen Mutterschutz gleich wieder gearbeit und dann 1 Jahr und 10 Monate gestillt. Ich wüßte aber nicht, daß Dir auch die Stillzeit von zu hause angerechnet wird. Stillzeiten (weiß jetzt nicht mehr genau wie viel man bekommt) gelten nur, wenn Du während der Arbeit stillst, bzw. abpumpst. Nachdem ich das ja mehrere Monate in Anspruch genommen hatte, war ich aber auch froh, diese "Extrawurst" irgendwann nicht mehr zu brauchen. Das war dann mit einem reichlichen Jahr. LG Sally

Mitglied inaktiv - 08.10.2010, 00:02



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Hier ein Link zum Gesetzestext, steht alles im MuSchuG. Musst Dich da mal durchwühlen, gibt aber extra Paragraphen für stillende Mütter. http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/muschg.htm LG

Mitglied inaktiv - 08.10.2010, 09:29