Liebe Biggi,
Liebe Kristina,
Ich habe da eine sehr kurze Frage...
Und zwar werde ich über das erste Jahr hinaus stillen und gehe ab April wieder arbeiten. Stimmt es , dass eine stillende Mutter die im Prinzip gleichen Rechte hat wie in der Schwangerschaft , wie z.b. nur bis 20 Uhr arbeiten , nicht viel bücken und heben usw? Und wenn ja , wie lange ? Die gesamte Stillzeit , auch wenn ich über ein Jahr stille ? Weil das könnte eines meiner großen Probleme lösen mit dem einschlafstillen ...da ich sonst bis 22.30 Uhr teilweise arbeite .
Vielen dank schonmal für eure Hilfe.
von
Hatot
am 16.02.2017, 10:04
Antwort auf:
Stillen und arbeiten
Liebe Hatot,
im Mutterschutzgesetz wird keine Altersbeschränkung für die gesetzlichen Stillpausen gemacht, in aller Regel gibt es bis zum ersten Geburtstag da auch keine (größeren) Diskussionen, danach kann es schwieriger werden und nach dem zweiten Geburtstag werden die Stillpausen in aller Regel kaum noch von einem Arbeitgeber so ohne Weiteres gewährt.
Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht entgegen kommt, haben Sie kein "Recht" mehr auf Stillpausen.
Wenden Sie sich einmal an eine Kollegin von mir, sie kennt sich mit dem Mutterschutzgesetz bestens aus und kann Ihnen evtl. weiterhelfen:
euweitzel@yahoo.com
LLLiebe Grüße,
Biggi
von
Biggi Welter
am 16.02.2017