Frage: Was bedeutet "Nasenbein darstellbar"

Hallo Dr. Bluni, ich bin 38 Jahre alt und in der 17SSW mit meinem dritten Kind schwanger. Wie bei den beiden anderen habe ich auch diesmal auf "besondere" Vorsorgeuntersuchungen verzichten, da das Ergebnis einer solchen Untersuchung für uns keinen Einfluss auf unsere Entscheidung für unser Kind hätte... Trotzdem kann ich nicht leugnen, dass ich mir so meine Gedanken mache... Jetzt habe ich in irgendeinem Forum gelesen, dass es ein Hinweis auf Down-Syndrom sein könne, wenn das "Nasenbein im Ultraschall nicht darstellbar" sei??? Was soll das bedeuten. Ich mach mich jetzt ehrlich gesagt ziemlich verrückt, weil ICH auf den US-Bildern auch im Profil keine Nase beim Kind sehe... Die Bilder sind aber eh nicht besonders scharf und ich bin ja nun wirklich nur popeliger Laie.... Mache ich vielleicht zuviel Panik??? In drei Wochen fahren wir in die Klinik nach Leverkusen zum großen Organ-Ultraschall.... da würden solche Auffälligkeiten (falls sie überhaupt existieren) doch sicher auffallen, oder??? Danke für ihre Hilfe Mtina

Mitglied inaktiv - 18.06.2010, 12:22



Antwort auf: Was bedeutet "Nasenbein darstellbar"

Hallo Tina, 1.Der Nachweis des Nasenbeinknochens ist einer der Parameter, die im Rahmen des Ersttrimesterscreenings zwischen 11-14 Wochen bestimmt werden kann. Dabei geht es darum, ob e nachweisbar ist oder nicht. Da dieses Kriterium eine noch viel größere Erfahrung erfordert, als das Ausmessen der Nackentransparenz, ist zur Einschätzung eine besonders hohe Qualifikation der Einrichtung/Untersucherin/Untersucher gefordert. Wenn es nicht nachweisbar ist, kann dieses ein Hinweis auf ein Down-Syndrom sein. 2. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 19.06.2010