Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
ich arbeite an 3 von 5 Arbeitstagen komplette 11 Stunden. Mein AG weigert sich nun durch meine Schwangerschaft, meine Arbeitszeit zu kürzen. Außerdem arbeite ich mit Kindern aus der Psychiatrie zusammen, welche ebenso eine Gefahrenquelle darstellen.
Daher habe ich Angst um meine Schwangerschaft und mein Ungeborenes (7.SSW) und frage Sie nun, ob ich dies meinem Frauenarzt mit Bitte um Ausstellung eines vollen Beschäftigungsverbotes mitteilen soll. Ich habe Angst mein Ungeborenes zu gefährden und möchte mich bei Ihnen erkundigen, ob bei diesen Arbeitsbedingungen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden kann.
MfG
von
Amelie-2015
am 08.02.2015, 18:04
Antwort auf:
Vollständiges Beschäftigungsverbot
Hallo,
Prinzipiell ist erst einmal der Arbeitgeber gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsplatz der Schwangeren so ausgestaltet ist, dass es keine Konflikte mit den Vorgaben im Mutterschutzgesetz gibt.
Dass einige Arbeitgeber gerade im klinischen Bereich des Öfteren eine gewisse Unkenntnis an den Tag legen, ist mir bestens bekannt.
In dem Fall kann auch die Frauenärztin/Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn es dafür die juristischen Voraussetzungen gibt.
Wenn dieses nicht vollkommen geklärt ist, ist das örtliche Gewerbeaufsichtsamt immer ein guter Ansprechpartner.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 08.02.2015
Antwort auf:
Vollständiges Beschäftigungsverbot
Du kannst dich bei Nichteinhaltung des Mutterschutzes anfassen Gewerbeaufsichtsamt wenden
Lg
von
Hasenbande
am 08.02.2015, 19:24