Guten Tag Herr Dr. Bluni,
und vorab besten Dank für Ihre (erneute) Hilfe.
Mittlerweile bin ich in der 11. Schwangerschaftswoche und erhielt letzte Woche meinen MuPa zusammen mit den Blutergebnissen.
Gegen Röteln bin ich leider nicht immun (trotz dreimaliger Imfpung).
Mein FA riet mir nun den Umgang mit kleinen Kindern zu vermeiden.
Dies lässt sich in meinem Alltag gut bewerkstelligen.
Allerdings arbeitet eine Freundin von mir im Kindergarten. Und meine Schwägerin ist auch in einer Kindestagestätte beschäftigt.
Nun weiß ich nicht, wie es um deren Immunität steht und ich ertappe mich dabei, dass ich bewusst/ unbewusst schon den Kontakt mit beiden meide.
Allerdings kann ich z. B. meinem Mann schlecht den Umgang mit seinem Bruder - und damit meiner Schwägerin - vermeiden. Und er könnte mich ja dann wiederum auch infizieren.
Wie verhalte ich mich denn am besten? Übertreibe ich?
Ich bin total verunsichert und hoffe auf ihre kompetente Meinung.
Liebe Grüße,
Sunny69
von
Sunny69
am 22.05.2011, 17:55
Antwort auf:
Röteln-keine ausreichende Immunität
Hallo Sunny,
1. bekannt ist, dass ein Titer auch nach vorher erfolgter Impfung schon mal fallen kann. Wenn hier das Labor einen nicht ausreichenden Titer bestätigt, bei dem nicht von einer Immunität auszugehen ist, dann ist es zu empfehlen, Kontakte zu bekanntermaßen erkrankten Personen meiden. Allerdings können z.B. von einem geimpften Kind keine Röteln übertragen werden.
Weiterhin wird zwischen der 16.-18. SSW der Titer nochmals kontrolliert werden, um eine zwischenzeitliche Ansteckung oder Veränderung auszuschließen. Falls es dennoch einen Kontakt zu einer bekanntermaßen infizierten Person kam, sollte eine Frauenärztin/Frauenarzt aufgesucht werden.
Besteht die Gefahr, dass eine Schwangere angesteckt wurde, muss der Antikörperstatus vom Arzt überprüft werden. Wegen der Schwere der zu erwartenden Missbildungen, wird bei nachgewiesener Infektion das weitere Vorgehen mit den Betroffenen diskutiert. Nach der Schwangerschaft wird bei nicht ausreichendem Immunschutz dazu geraten, sich erneut impfen zu lassen.
Bei einer Infektion in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft besteht die Gefahr, dass es zu Fehl- oder Totgeburten kommt oder dass das Ungeborene schwere bleibende Schäden davonträgt. In Deutschland werden jährlich etwa 80 - 100 Kinder geboren, die infolge der Rötelnerkrankung der Mutter unter Organ-Missbildungen oder auch -Mehrfachmissbildungen leiden. 50 % von ihnen haben Schäden am Herzen, 60 % an den Augen und 60-70 % an den Ohren; bei 45 % von ihnen ist das Gehirn betroffen.
Bei fehlender Immunität sollte eine Antikörperkontrolle bis zur 17.SSW erfolgen. Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels.
2. es ist sicher sinnvoll, die Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des Kontaktes zu möglicherweise infizierten Personen auf ein gesundes Maß zu reduzieren, denn sonst würde dieses im Extremfall ja einer Quarantäne bis zum Ende der Schwangerschaft gleichkommen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 22.05.2011