Hallo,
ich bin in der 6SSW und habe mich auf CMV testen lassen da ich als Ergotherapeutin in einer Förderschule für behinderte Kinder arbeite und nebenbei noch in einer Praxis wo ich hauptsächlich in einem Pflegeheim bin.Nun war der CMV Test negativ...wie soll ich mich jetzt weiter verhalten...einige meiner Kollegen haben eine Beschäftigungsverbot bekommen aber wann bekommt man dies, negativ oder positiv oder??? Welche Test wären wegen meinem Berufsbild evt.denn noch sinnvoll? Danke für Ihre Antwort.
von
NMR
am 20.10.2011, 12:32
Antwort auf:
CMV Test negativ was noch?
Hallo,
1. das hängt sicher auch von Ihrem Arbeitgeber ab, ob der in dem Fall für Sie ein Beschäftigungsverbot vorsieht, was er, aber auch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ausstellen kann. In vielen Kindertageseinrichtungen wird dieses sehr streng gehandhabt.
2. da es nur bei durchschnittlich weniger als 2 % der seronegativen Schwangeren zu einer Primärinfektion in der Schwangerschaft kommt, jedoch ca. 15 % der seropositiven Schwangeren eine Reaktivierung erfahren, sehen es einige Arbeitsmediziner nicht als geboten, eine generelle Freistellung auszusprechen.
Ihrer Ansicht kann dieses höchstens dann für die gesamte Schwangerschaftsdauer erwogen werden, wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden, da bei diesen die Infektionsinzidenz relativ hoch ist.
3. das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt zur Frage der Zytomegalie auf seinen Internetseiten folgendes:
"Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider haben.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe .
Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden“.
Nachzulesen unter
http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 (letzter Abruf: 20.10.2011)
Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Für die Angestellte in einer Kinderarztpraxis wird man wohl entsprechend verfahren.
Liebe Grüße
VB
Quelle
Univ. Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. F. Hofmann, 2009 Diplom - Chemiker Facharzt für Arbeitsmedizin, Fachbereich D / Abt. Sicherheitstechnik, Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz)
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 20.10.2011