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Zuzahlung während der Schwangerschaft?

Thema: Zuzahlung während der Schwangerschaft?

Muss man während der Schwangerschaft auch die 10€ zuzahlen? Ich weiß das leider nicht mehr so genau, aber ich denke vor 4 Jahren bei meinem Sohn musste ich das nicht?? Gruß

Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 10:34



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und ich finde es schwachsinnig

von Marge.S am 05.01.2011, 10:37



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Das ist wirklich idiotisch, da wird man ja arm. Als würde es nicht reichen, dass man Utrogest usw. voll bezahlen muss.

Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 10:38



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utrogest bekam ich verschrieben

von Marge.S am 05.01.2011, 10:41



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Ein Rezept habe ich auch bekommen, aber selber bezahlen musste ich es. Seltsam.

Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 10:45



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hat er bei der Pille auch gemacht. Hab 5 Packungen geschenkt bekommen

von Marge.S am 05.01.2011, 10:50



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Ja das war bei meiner 2. Schwangerschaft auch so. Da musste ich Fembion nehmen und da gab mir mein Arzt immer aus der Praxis paar Packungen mit, kann sein, dass er keine vorrätig hatte. Das mit den 10€ finde ich trotzdem ne Frechheit! LG

Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 10:51



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Ich habe ein Rezept für die Scheidenflora bekommen, weil der PH-Haushalt nicht ganz in Ordnung ist. Rate mal, wer das bezahlen darf...... finde ich auch ne Schweinerei, vor allem, da sowas ja zu Infektionen führen und somit eine Gefahr fürs Baby darstellen kann......

von Melli130 am 05.01.2011, 10:52



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hab euch mal einen Artikel kopiert. Schwangere Zahlen keine Praxisgebühr Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, trotzdem werden selbst kerngesunde Frauen ihren Arzt in den nächsten neun Monaten sehr oft sehen. „In den ersten Schwangerschaftsmonaten finden alle vier Wochen Vorsorgeuntersuchungen statt, in den letzten beiden Monaten alle zwei Wochen“ erklärt Tamara Maraffa, Referentin beim AOK-Bundesverband und selbst Hebamme. Gut zu wissen, dass alle regulären Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt auch für Kassenpatientinnen zuzahlungsfrei sind. Das heißt: Keine Praxisgebühr, keine Zuzahlungen für verordnete Arzneien, keine Tagessätze für die Entbindung im Krankenhaus oder Geburtshaus. Auch die Hebammenhilfe zahlt die Kasse. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf bis zu zehn Stunden Geburtsvorbereitungskurs, zehn Tage Nachsorge durch die Hebamme nach der Geburt sowie Beratung bei Problemen in der Stillzeit. Auch die Rückbildungsgymnastik kostet junge Mütter in der Regel nichts. Allerdings habe ich vor 4 Jahren schon die Praxisgebühr gezahlt, weil meine FÄ dann wirklich nur die Pflichtuntersuchungen gemacht hätte. z.B. Feindiagnostik mit dem normalen Ultraschall und nicht 3-D. alsame

von alsame am 05.01.2011, 10:52



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Oh danke schön. Mein Arzt hat auch keinen 3D-US und ich denke ich musste die vor 4 Jahren nicht zahlen, genau weiß ich es leider nicht mehr. Aber ich musste auch viel öfter hin als die normalen VU, weil meine Schwangerschaft nicht einfach war. Auch jetzt muss ich wieder jede Woche antanzen, weil es schon wieder so anfängt, vielleicht muss ich die deswegen zahlen. Keine Ahnung...mal abwarten. Danke Dir Gruß

Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 10:55



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Die 10€ zahlt man um mehr Leistungen zu kriegen. Ihr MÜSST diese 10€ nicht zahlen, dann dürft ihr aber auch nichts fragen ect.

von Mami-Franzi19 am 05.01.2011, 11:19



Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

Da hat MamaFranzi recht. Die 10 € müsst Ihr nicht zahlen, aber dann werden wirklich nur die VU gemacht und man darf nicht mal was außerhalb der Reihe fragen. Wie eben auch bei der Krebsvorsorge z.B. Und sooo viel ist es ja nun auch nicht, es müssen ja nur max. 30€ gezahlt werden. Und vielleicht müsst Ihr ja auch noch zu einem anderen Arzt. Da muß die Praxisgebühr ja auch bezahlt werden! LG

von Krötili am 05.01.2011, 11:35



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Nein, erst wenn man wegen Beschwerden behandelt werden muss oder eben Fragen hat. Ich war eben da und musste nicht zahlen, hatte normal CTG, Urintest...

von Princess01 am 05.01.2011, 11:53



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Genau das entscheidende ist dieser Satz: "Gut zu wissen, dass alle regulären Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt auch für Kassenpatientinnen zuzahlungsfrei sind. Das heißt: Keine Praxisgebühr, keine Zuzahlungen für verordnete Arzneien, keine Tagessätze für die Entbindung im Krankenhaus oder Geburtshaus." Reguläre Leistungen! Und das sind eben z. B. nur die 3 vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen und eben die normale Schwangerschaftsvorsorge. Sobald man z. B. jedes Mal Ultraschall haben möchte, sind schon die 10 Eurp Praxisgebühr fällig. Verordnete Arzneien sind auch nur dann zuzahlungsfrei, wenn sie wirklich gesundheitlich notwendig sind und direkt mit der SS in Verbindung stehen. Dann kommt es auch auf den Arzt an, wie er das sieht und auch wieviel Budget er noch übrig hat ;-)

von Baby2411 am 05.01.2011, 13:18



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Eigendlich eine frechhit das der Arzt das nicht zumindest anbietet... Meiner hat nix davon gesagt das ich die nicht zahlen müsste und hab auch keine probleme soweit... ABER mein FA macht jedes mal ultraschall und nimmt sich viel zeit für uns da geb ich das geld auch gerne aus

Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 13:49



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Ich musste die 10 € zahlen und habe trotzdem nicht jedes Mal einen Ultraschall bekommen. Und den Zuckertest musste ich auch selbst zahlen. Bei meinem ersten Sohn 2006 musste ich weder 10 € zahlen noch den Zuckertest.

von Helena83 am 05.01.2011, 16:37