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wie viel Urlaub?

Thema: wie viel Urlaub?

Hab 24 Tage Urlaub im Jahr am 13.8 ist entbindungstermin. Ich geh bis zur Geburt noch arbeiten und bleibe 1 jahr nach geburt zu hause. Wie viel Urlaub habe ich denn bis zur Geburt?

von miriam am 14.02.2014, 22:04



Antwort auf Beitrag von miriam

Hau mich nicht, wenn ich falsch liege, aber du müsstest 19 oder 20 Tage Urlaub bekommen. Je nachdem wie das bei deinem AG mit halben Monaten gerechnet wird. Dir stehen pro Monat 2 Tage zu. Der Mutterschutz 8 Wochen nach Geburt zählt auch noch zur Arbeitszeit. Elternzeit geht erst danach los. Frag mal lieber deinen Arbeitgeber. Sag, nach deiner Rechnung stehen dir 20 Tage zu.

von Nachtwölfin am 14.02.2014, 22:09



Antwort auf Beitrag von miriam

Du gest ab ca 01.07 in Mutterschutz also bis dahin schonmal 12tage dann bis nach Mutterschutz sind es ca 3 Monate welche im Schnitt hab gerechnet werden,,... Also nochmal 3 Tage (es sei denn du hast einen tollen Chef und er gibt dir die vollen Urlaubstage dann sind es 6tage) also hat u Minimum 15 Tage ;-) bis zur elternzeit .

von matz am 14.02.2014, 22:14



Antwort auf Beitrag von matz

Echt, werden die in der Regel nur halb gerechnet? Dann hab ich wohl nen tollen Chef. Meine wurden ganz gerechnet.

von Nachtwölfin am 14.02.2014, 22:16



Antwort auf Beitrag von miriam

Streiten sich die Götter halb is glaub ich Pflicht..... Es gibt sogar Chefs die Einem den ganzen Jahresurlaub zugestehen ..... Und andere piepen sich wegen einzelnen Stunden an..... Leider....

von matz am 14.02.2014, 22:19



Antwort auf Beitrag von matz

Aber diese 15 Tage hat sie auf alle Fälle

von matz am 14.02.2014, 22:20



Antwort auf Beitrag von miriam

Gekürzt wird nur um jeden Monat, den man voll in Ez ist. Das sind bei dir Nov und Dez, da Ez bis in den Okt geht. Pro Monat hast du 2 Tage Urlaub, macht 24-4= 20 Tage. Halbe Tage im Mutterschutz habe ich noch nie gehört.

von sternenfee75 am 14.02.2014, 22:21



Antwort auf Beitrag von sternenfee75

mit halben Tagen meinte ich den halben Monatsurlaub. Ungünstig ausgedrückt. ;-)

von Nachtwölfin am 14.02.2014, 22:29



Antwort auf Beitrag von miriam

kommt das Baby ein paar Tage eher als ET bist du den kompletten Oktober in elternzeit und somit wird auch der gekürzt. soll heißen: der Urlaub den du vor mutterschutz nimmst, wird in der Regel nur so berechnet wie es dann auf der Bescheinigung vom Arzt steht ab wann dein mutterschutz beginnt. diese Bescheinigung erhält man frühestens bei 33+0. halbe Monate im mutterschutz usw sind Beschiss. gibt eine klare Rechtslage dazu: Bis Ende des mutterschutzes steht Urlaub zu. elternzeit wird nur bei vollen Monaten gekürzt. gehst du zb ab 2.10. in elternzeit, so stehen dir für den Oktober die zwei Tage zu. aber in der Regel ist es eben so das du den Urlaub aus den mutterschutzzeiten erst nach der elternzeit bekommst.

von keinnamemehrfrei am 14.02.2014, 22:34



Antwort auf Beitrag von miriam

Ich habe am 21.8 ET, also Mutterschutz bis vorraussichtlich 21.10., heißt 2 Tage x 10 Monate entspricht 20 Tage, minus 1 Tag, weil der Oktober ja nicht voll wird. 19 Tage sozusagen. Richtig?

von tingel am 15.02.2014, 05:03



Antwort auf Beitrag von miriam

Wieviel Urlaub dir zusteht, hat rein gar nichts mit der Meinung des Chefs zu tun! Das ist gesetzlich geregelt. Dir steht bis Oktober dein voller Urlaub zu. Kommt dein Baby später und sollte dein Mutterschutz auch nur einen Tag in den November gehen, steht dir auch für den November der volle Urlaub zu. Bei Mutterschutz bis Oktober sind es insgesamt 20 Tage, die dir zustehen. Bei Mutterschutz bis zu 01.11. wären es 22 Tage. Das ist so und es ist völlig unerheblich, was dein Chef davon hält. MfG

von 77shy am 15.02.2014, 08:15



Antwort auf Beitrag von miriam

Hey! 77shy hat vollkommen recht. Und sollte dein Baby vor ET kommen, geht dein Muschu trotzdem bis zum 21.10., du darfst da keinen Nachteil haben. LG

von shade1983 am 15.02.2014, 08:51



Antwort auf Beitrag von shade1983

Der "verloren gegangene" Mutterschutz vor der Geburt wird immer hinten dran gehängt. MfG

von 77shy am 15.02.2014, 09:16



Antwort auf Beitrag von 77shy

......und musst nicht auf die Bescheinigung vom FA warten. MfG

von 77shy am 15.02.2014, 09:25