Hallo, in einigen Wochen erwarten wir unser 2. Kind. Kann mich leider nicht mehr an alles erinnern vom 1. Kind und etwas hat sich ja auch verändert. Vllt. kann mir hier jmd. helfen??? 1. Beim EG-Antrag müssen Infos zum Bemessungszeitraum angegeben werden (unter Nr. 10). Ich habe Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit in den 12 Mon. vor Geburt und habe ja jetzt die 6 Wochen vorher auch Mutterschaftsgeld bezogen. Und da steht ja, ob man zusätzlich zu dem Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit Mutterschaftsgeld erhalten hat. Muss ich dann ja ankreuzen, oder? 2. Bei dem Punkt "weitere Kinder" (Nr. 13): Ich habe dann ja 2 Kinder, also muss ich bei "Anzahl aller im Haushalt lebenden Kinder" ja 2 angeben oder meinen die exklusive des Kindes, für das EG beantragt wird? Dann muss man ja auch die Namen und Daten der Kinder angeben. Also dann von meiner 2-Jährigen und dem Neugeborenen oder nur von meiner 2-Jährigen, weil die Überschrift ja "weitere Kinder" lautet?! 3. Thema Elternzeit: Muss diese genau mit den Lebensmonaten des Kindes übereinstimmen? Also sagen wir mal der Kleine käme echt am 21. Mai und ich will 1 Jahr EZ, geht die dann bis 20. Mai 2015 oder kann ich dann auch bis 31. Mai 2015 machen? Ich hasse die deutsche Bürokratie und hoffe meine Fragen sind nicht zu doof, aber ich will keine Fehler machen und hinterher Stress damit haben. Danke schonmal an alle, die sich die Mühe machen das hier zu lesen und zu antworten! LG Natascha
von Fischstäbchen am 13.04.2014, 15:23