Schwanger - wer noch?

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Wer kennt sich aus mit Elterngeldantrag und Elternzeit?

Thema: Wer kennt sich aus mit Elterngeldantrag und Elternzeit?

Hallo, in einigen Wochen erwarten wir unser 2. Kind. Kann mich leider nicht mehr an alles erinnern vom 1. Kind und etwas hat sich ja auch verändert. Vllt. kann mir hier jmd. helfen??? 1. Beim EG-Antrag müssen Infos zum Bemessungszeitraum angegeben werden (unter Nr. 10). Ich habe Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit in den 12 Mon. vor Geburt und habe ja jetzt die 6 Wochen vorher auch Mutterschaftsgeld bezogen. Und da steht ja, ob man zusätzlich zu dem Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit Mutterschaftsgeld erhalten hat. Muss ich dann ja ankreuzen, oder? 2. Bei dem Punkt "weitere Kinder" (Nr. 13): Ich habe dann ja 2 Kinder, also muss ich bei "Anzahl aller im Haushalt lebenden Kinder" ja 2 angeben oder meinen die exklusive des Kindes, für das EG beantragt wird? Dann muss man ja auch die Namen und Daten der Kinder angeben. Also dann von meiner 2-Jährigen und dem Neugeborenen oder nur von meiner 2-Jährigen, weil die Überschrift ja "weitere Kinder" lautet?! 3. Thema Elternzeit: Muss diese genau mit den Lebensmonaten des Kindes übereinstimmen? Also sagen wir mal der Kleine käme echt am 21. Mai und ich will 1 Jahr EZ, geht die dann bis 20. Mai 2015 oder kann ich dann auch bis 31. Mai 2015 machen? Ich hasse die deutsche Bürokratie und hoffe meine Fragen sind nicht zu doof, aber ich will keine Fehler machen und hinterher Stress damit haben. Danke schonmal an alle, die sich die Mühe machen das hier zu lesen und zu antworten! LG Natascha

von Fischstäbchen am 13.04.2014, 15:23



Antwort auf Beitrag von Fischstäbchen

1. Nein denn du hast ja von deinem ag auch mutterschaftsgeld bekommen 2. Deine bisherigen kinder, ich denke es geht da um den geschwisterbonus 3.wenn dein kind z. B am 21. Mai geboren wird geht deine elternzeit bis 21. Mai und musst am 22. Mai wieder arbeiten gehen.. Du kannst natürlich auch unbezahlt bis 31. Mai zu hause bleiben oder nimmst urlaub Lg

von summerlove am 13.04.2014, 15:56



Antwort auf Beitrag von summerlove

Wenn das Kind am 21. Mai geboren werden würde, dann ginge die Elternzeit bis zum 20. Mai und sie müsste am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten! Die Elternzeit kann frei eingeteilt werden. Also entweder nach Lebensmonaten oder man gibt beim Arbeitgeber ein gewünschtes Datum an.

von -chOcO- am 13.04.2014, 18:35



Antwort auf Beitrag von Fischstäbchen

Was choco sagt, stimmt. Ist bei meinem Mann auch so. Er ist das erste Jahr zuHause. Am ersten Geburtstag unserer kleinen müsste er wieder los. LG

von mucki26 am 13.04.2014, 19:29



Antwort auf Beitrag von Fischstäbchen

Hallo, Elternzeit geht NICHT automatisch ein Jahr. Die Länge der Elternzeit wählst Du selbst. Du hast das Recht (und auch der Vater des Kindes), 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Somit kannst Du jedes beliebige Datum innerhalb der 3 Jahre einsetzen. Spätestens am dritten Geburtstag des Kindes musst Du aber wieder anfangen. Nicht zu verwechseln mit Elterngeld: Elterngeld bekommen Alleinerziehende 14 Monate, Paare insgesamt für höchstens14 Monate. Du kannst auch Elternzeit nehmen, ohne dass Du Elterngeld beziehst. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 14.04.2014, 07:41