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Vaterschaftstest ohne Gericht

Thema: Vaterschaftstest ohne Gericht

Hallo ihr . Ich habe Mal eine Frage vllt kennt sich jmd von euch damit aus. Ich bin seit heute in der 24ssw. Der KV zweifelt an seiner Vaterschaft. Möchte diese testen lassen aber ohne Gericht , nach Geburt. Er sagte gleich er hat das Geld für Unterhalt nicht . ( Da bin ich mir auch ziemlich sicher). Wie läuft das denn ab ? Kann ich über das JA schon vorher Unterhaltsvorschuss beantragen? Damit ich nach Geburt erstmal Geld habe für das Baby? Wie teuer ist den so ein Test und wie lange die Dauer bis zum Ergebnis? Oder wie ist das wenn ich mich beim JA melden und KV angebe und sage das er erst Test will etc , das es dann über Gericht laufen muss weil JA sonst nicht vorläufig die Zahlung übernimmt? LG Panda-Mama

von Panduin am 09.01.2024, 10:21



Antwort auf Beitrag von Panduin

Du musst beim Jugendamt immer den Vater angeben wenn du Unterhaltsvorschuss willst, die schreiben dann den Vater an und er kann sich äußern entweder erkennt er es an oder es geht über Gericht Das er kein Geld hat ist kein Argument, ich meine du hast geschrieben daß er Bürgergeld bekommt und auch ein Drogenproblem hat ( Gras), dann muss er halt den Arsch mal hoch bekommen und sein Leben auf die Kette bekommen das funktioniert so nicht Ich weiß auch das du geschrieben hast das der Kindsvater deiner großen sich nie gekümmert hat und du dir jetzt gerne eine intakte Familie wünscht was ich absolut verstehen kann da ich auch sehr viel Pech mit meinem ex hatte , nur der jetzige Kindsvater scheint genauso wie Nummer eins ein faules Ei zu sein und das wird nicht besser wenn du ihn schonst

von misses-cat am 09.01.2024, 10:34



Antwort auf Beitrag von Panduin

Ach so Unterhaltsvorschuss kannst du erst ab Geburt beim Jugendamt beantragen

von misses-cat am 09.01.2024, 10:37



Antwort auf Beitrag von Panduin

Unser KV hat auch die Vaterschaft "angezweifelt" (es war so sicher wie das Amen in der Kirche das er der Vater ist) um ums zahlen drum herum zu kommen.. Ich bin von Anfang an über das Jugendamt gegangen.. Ein Vaterschaftstest muss nicht zwangsläufig vor Gericht enden.. Bei uns war es so,dass uns auf dem Gesundheitsamt Speichelproben entnommen wurden und man den Test dann halt privat zahlen musste.. Wobei da nicht feststeht,wer ihn zahlen muss.. Da muss man sich dann quasi untereinander "einigen".. Da ich den Test nicht wollte,sondern der KV,musste er ihn bezahlen.. Sonst wäre wohl ein Gerichtsbesuch unumgänglich geworden.. Unterhaltsvorschuss kannst du erst mit der Geburt beantragen,da du ja die Daten des Kindes brauchst.. In der Regel geht das aber schnell..

von MomofLoki am 09.01.2024, 10:48



Antwort auf Beitrag von Panduin

Der Kindsvater könnte ihn manipulieren und so ein Ding hat im schlimmsten Fall vor Gericht keine Relevanz, also rausgeschmissenes Geld. Du glaubst doch nicht ernsthaft das er selbst wenn der Test den ihr privat macht positiv ist , der Kindsvater freiwillig die Vaterschaft anerkennen wird, dem ist doch klar daß er dann Unterhalt zahlen muss

von misses-cat am 09.01.2024, 10:54



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Richtig lesen.. Wir waren auf dem Gesundheitsamt,wo ein Amtsarzt die Speichelproben abgenommen und es somit beglaubigt hat.. Zahlen muss man den Vaterschaftstest trotzdem aus der eigenen Tasche,wenn die Vaterschaft angezweifelt wird..Bei uns waren es zwischen 200-300€..Wie oben schon geschrieben,der KV hat ihn bezahlt..

von MomofLoki am 09.01.2024, 14:17



Antwort auf Beitrag von MomofLoki

Ich habe auf den Ausgangspost geantwortet nicht das die Ap auf die Idee kommt für 150€ einen Test aus dem Netz zu bestellen

von misses-cat am 09.01.2024, 14:20



Antwort auf Beitrag von Panduin

Noch ein Nachtrag das Jugendamt zahlt auch Unterhaltsvorschuss wenn der Vater noch nicht fest steht, du musst nur den Kindsvater angeben wie lange dann die Anerkennung dauert ist egal

von misses-cat am 09.01.2024, 12:42



Antwort auf Beitrag von Panduin

Die anderen haben schon alles Wichtige gesagt. Mach alles so, dass es für DICH juristisch und finanziell sicher und richtig ist. Du musst auch bedenken: Es mag sein, dass er JETZT wenig Geld hat, so dass der Staat hier in Vorleistung gehen muss. Aber deinem Kind steht ja Geld zu, bis es seine erste Ausbildung beendet oder einen Studienabschluss hat. Das heißt, es geht hier um die nächsten 20 bis 25 Jahre. Da kann sich noch sehr viel ändern. Der Vater kann irgendwann doch normal Geld verdienen, er kann unter Umständen auch erben usw. Deshalb hier keine halben Sachen machen: nicht auf Geld verzichten (du musst die Interessen deines Kindes wahren, denn es kann das selbst nicht) und auch nicht auf Internet-Tests und -labors und so einen Quark einlassen - sondern immer den ganz offiziellen Weg gehen. Den Vater also nach der Geburt angeben, beim Standesamt (Geburtsurkunde) UND beim Jugendamt separat, wenn du den Unterhaltsvorschuss beantragst. Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, wird ein Test angeordnet. Und der zählt dann auch. LG und alles Gute für dich, gell.

von Mijou am 09.01.2024, 15:29