Schwanger - wer noch?

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und gleich noch eine frage: ab wann VU bei der Hebamme im wechsel zum arzt?

Thema: und gleich noch eine frage: ab wann VU bei der Hebamme im wechsel zum arzt?

würde mir gerne jetzt schon mal eine hebamme raussuchen um zu schauen ob ich mit ihr klar komme und damit sie mich auch etwas unterstützen kann, moralisch und mit tips zu hausmittelchen. ab wann seit ihr dann inetwa zur hebamme gegangen ... und wie läuft das dann mit dem arzt ab? muss ich da erst schriftlich was machen oder wie läuft das?

von lestate am 25.03.2011, 14:06



Antwort auf Beitrag von lestate

Von Anfang an der SS!!!

Mitglied inaktiv - 25.03.2011, 14:27



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Du MUSST überhaupt nicht zum Arzt, wenn du nicht willst. Hebammen können alle Untersuchungen (außer US) selbst machen. Du kannst dich theoretisch (und auch praktisch) komplett in die Hände der Hebamme begeben. Das ist natürlich Ansichtssache. Wenn ich mich von Anfang an durch eine Hebamme betreuen ließe, würde ich zumindest die 3 Screening-Termine beim FA wahrnehmen. LG

Mitglied inaktiv - 25.03.2011, 14:33



Antwort auf Beitrag von lestate

...sobald du weißt, dass du schwanger bist. Ich denke, grundsätzlich hat man vermutlich nur Anspruch auf Erstattung der "einfachen" Zahl von normalen Vorsorgen, und wenn man doppelt so oft geht, muss man entweder Glück haben, oder selbst zahlen. Unterschreiben musst du beim FA nichts. Ggf bei der Terminvergabe sagen, dass deine nächste Vorsorge bei der Hebamme sein wird o.ä. Wie es läuft, falls man zur Vorsorge nur zum FA geht, und von der Hebamme nur "Hilfe bei Beschwerden" haben will, weiß ich nicht. Ich war zur Vorsorge nur bei meinen Hebammen, habe das jeweils in der 7./8. SSW klargemacht und war in der 12. SSW zur ersten Vorsorge dort. Bei meinem FA war ich nur zum US. Beste Grüße, Sabine

von huehnchen69 am 25.03.2011, 14:31



Antwort auf Beitrag von lestate

Habe meine Vorsoroge sofort bei der Hebamme machen lassen und bin nur für die 3x US zum Arzt. Nur beim ersten Kind habe ich erst ab der 20. SSW die Vorsorge im Wechsel gemacht, das lag aber daran, dass ich das vorher garnicht wusste und dann erst für eine Betreuung im Geburtshaus meines damaligen Wohnortes entschieden hatte. LG

von Lafayette am 25.03.2011, 14:48



Antwort auf Beitrag von Lafayette

Hallo! Du hast von Anfang an der Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenbetreuung zusätzlich zum Frauenarzt Unterschreiben mußt du beim Arzt deswegen garnichts. In meiner 1.SS hab ich die Vorsorgen abwechselnd bei der Hebamme und bei der FÄ gemacht. In der 2.SS war ich zur Vorsorge nur bei der FÄ weil die SS bisschen problematisch war,war aber gleichzeitig bei der Hebamme in Behandlung wegen Übelkeit,Kopfschmerzen usw.Sie hat mich dann akupunktiert. Das alles wurde ohne Probleme von der Kasse übernommen! lg

Mitglied inaktiv - 25.03.2011, 17:11