Schwanger - wer noch?

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ss und krankschreibung,frage bei fr. bader gestellt,vielleicht wisst ihr das

Thema: ss und krankschreibung,frage bei fr. bader gestellt,vielleicht wisst ihr das

hallo fr. bader ich bin seit dem7.6. krankgeschrieben, da ich leichte wehen habe und er muttermund dadurch weich ist und leicht geöffnet . heute war ich wieder beim gyn., dieser hat mich weiterhin bis zum 2.7.krank geschrieben und gesagt ich könnte wohl nicht mehr arbeiten. jetzt hab ich eine frage bezüglich der lohnfortzahlung, diese läuft während der krankschreibung ja 6 wochen weiter, wie sieht das nach den 6 wochen aus? wenn ich bis zum ende krankgeschrieben werde, sind das mehr als 6 wochen! der mutterschutz beginnt am 30.7.,et steht bei 10.9. wie würde sich das auf das elterngeld auswirken wenn die krankmeldung über die 6 wochen hinaus geht? vielen dank

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:20



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puh...keine ahnung. Aber warum lässt du dir kein Berufsverbot ausstellen?

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:25



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laß dir Berufsverbot ausstellen da hast Du keine finanziellen beibuße und dein Chef auch nicht! hatte Ich auch 3 monate lang. LG Diana

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:27



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Hallo! Mit Ablauf der 6 Wochen bekommst Du dann Dein Geld von der Krankenkasse. (In etwa 68% - jetzt aber bitte nicht auf jedes einzelne % festnageln). Sollte in Deinem Arbeitsvertrag eine Regelung zur Lohnfortzahlung bestehen, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zu Deinem Gehalt. Wenn nicht, bekommst Du lediglich das Geld von der Kasse. Eine Lohnfortzahlung wird NICHT auf das Elterngeld angerechnet. D.h., Dir wird ab Überschreitung der 6 Wochen das KRANKENGELD auf das Elterngeld angerechnet. Leider. :( LG, Tiffy

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:27



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Hallo, nach 6 Wochen Krankschreibung bekommst Du glaube nur noch einen bestimmten Prozentsatz an Gehalt.... Frag Dein FA mal ob er dir Beschäftigungsverbot ausschreibt, da bekommst du dein Volles geld , und dein Arbeitgeber kann sich das Geld was er Dir in dieser Zeit Zahlt von der Krankenkasse alles zurück holen...

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:34



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wenn der Arzt eh schon sagt, dass Du nicht mehr arbeiten gehen kannst. lg alles gute

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:41



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ich werd ihn beim nächten termin mal drauf ansprechen, müsste er ja machen wenn ich eh nicht mehr arbeiten darf. danke für die infos.

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:44



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könnte schon wieder kotzten, hatte damals auch probleme und der Arzt hat mich auch nur von Woche zu Woche krank geschrieben, all ich Ihn dann auf ein Beschäftigungsverbot anredete meinte er nur, haben Sie es den so nötig das volle Gehalt zu bekommen?!?!? HALLO?!?!?! gehts noch... hat es mir dann mit wiederwillen ausgestellt (obwohl er auch meinte ich kann nicht mehr arbeiten gehen) Ich hab dann letztendlich kurz vor ET den FA noch gewechselt, weil ich mir dachte sowas muss ich mir nicht anhören... LG mangu P.S. der neue FA hatte dann auchnoch festgestellt das ich Schwangerschaftsbluthochdurck habe und Herzinfaktgefährdet bin... super oder und der alte FA meinte immer alles OK?!?!?!

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:45



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Hallo, ich bin seit ca. 3 Monaten krankgeschrieben und bekomme seit 7 Wochen Krankengeld. Wenn du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben bist, dann wird diese Zeit NICHT auf das Elterngeld angerechnet. Dafür gibt es sogar einen Passus im Elterngeldantrag. Dafür muss man nur eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen, dann wird das Gehalt von den 12 Monaten davor für die Berechnung genommen. Das ist ganau dafür gedacht, das man beim Elterngeld eben keine Einbußen hat, nur weil man aufgrund der SS krank war. Also keine Sorge... LG Wuschel

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:43



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ich habe auch andere infos wegen des beschäftigungsverbots. das gibt es nur, wenn die arbeit die schwangerschaft gefährdet, quasi vorbeugend. aber nicht wenn es eh schon komplikationen in der ss gibt. dann muss dein arzt dich krank schreiben und du bekommst "nur" krankengeld. stellt er dir trotz vorliegen einer "krankheit" also bei dir die ss-komplikationen, ein berufsverbot aus, muss er finanziell dafür haften....falls es raus kommt. manche ärzte gehen das risiko ein manche nicht... wegen dem elterngeld hab ich die gleiche info wie wuschel.

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 18:56



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... mich mal einschleich.. Ich kenne es auch so, dass, wenn man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist und die 6 Wochen überschreitet, es keine Auswirkungen auf das Elterngeld hat. Da werden einfach die letzten 12 Monate vor der Krankschreibung zugrunde gelegt. Richtig ist natürlich, dass du jetzt im Moment nach 6 Wochen weniger hast. Da macht sich natürlich ein Beschäftigungsverbot besser, weil man volles Gehalt bekommt. Nur gibt es immer wieder FÄ, die das nicht so gerne ausstellen. LG und eine schöne Restschwangerschaft

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 21:00