Hallo ihr Lieben.
Ich habe zum 1.3 wieder in meinem Beruf als Erzieherin angefangen. Ich habe nach meiner Elternzeit einen neuen, unbefristeten Vertrag bekommen, da mein alter Vertrag in der Elternzeit auslief.
Allerdings beträgt die Probezeit 6 Monate, d.h. Sie endet zum 1.9.
Da ich direkt ins BV gehe, wenn ich mitteile, dass ich schwanger bin, bin ich am überlegen so lange zu warten, bis ich aus der Probezeit raus bin.
Ich bin jetzt 5SSW und war auch noch nicht beim FA.
Muss ich meinem AG direkt bescheid geben, wenn ich schwanger bin? Können sie mich auch schwanger in der Probezeit kündigen?
von
Baby.nr2
am 28.06.2022, 19:44
Du kannst auch während der Probezeit nicht gekündigt werden.
von
Suomi
am 28.06.2022, 20:02
1. Es ist gänzlich dir überlassen, wann du deinem AG die SS mitteilst. Rein theoretisch könntest du sogar erst nach der Geburt deinen AG informieren. Es gibt kein Gesetz, das eine Frau dazu zwingt, ihre SS anzuzeigen. Nur die Geburt muss angezeigt werden, weil die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt verpflichtend sind.
2. Sobald du deine SS deinem AG mitteilst, darf er dich nicht mehr kündigen. Auch nicht in der Probezeit. Da nach 6 Monaten Anstellung der gesetzliche Kündigungsschutz greift, kann er dich auch nach der SS nicht mehr ohne Grund kündigen. (Deswegen versuchen viele AGs "Rückkehrerinnen" auch rauszumobben - weil eine Kündigung immer begründet sein muss, z.B. massives Fehlverhalten des AN oder Insolvenz der Firma.)
von
Belly-Monkey
am 28.06.2022, 20:02
Nein, da brauchst Du keine Angst haben. Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, damit bist Du Safe auch in der Probezeit. Bei einem befristeten Vertrag wäre dieser ausgelaufen.
Alles Gute!
von
Cika
am 29.06.2022, 07:34
Selbst wenn du jetzt gekündigt werden würdest, wäre die Kündigung unwirksam wenn du innerhalb von 2 Wochen deine Schwangerschaft mit Attest belegst.
Alles Gute
von
Pandi
am 29.06.2022, 11:28