Schwanger - wer noch?

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Schwanger arbeiten in der ambulanten Pflege

Thema: Schwanger arbeiten in der ambulanten Pflege

Hallo ihr lieben. Ich bin total überfordert und weiß nicht was richtig ist, welche Wege es jetzt gibt und wie es weiter geht. Ich arbeite in der ambulanten Pflege und mache so ziemlich alles außer Wundversorgung. Ich bin jetzt Ende der 6ssw, meine Arbeitgeber wissen Bescheid. Nichts desto trotz lassen sie mich weiterhin normal arbeiten als wäre nichts. Meine Chefin meinte als ich es ihr gesagt habe daß ich ab sofort nicht mehr arbeiten dürfen. Der Chef hingegen sagte ich solle weiter arbeiten bis sie die Bestätigung vom Frauenarzt haben. Und dann will er vom Frauenarzt ein Arbeitsverbot. Ich weiß nicht was da richtig ist. Ich habe zwar schon 4 Kinder aber war bei keinem Kind damals in einer Beschäftigung. Wer zahlt wenn ich vom Arzt ein Verbot bekomme, wer zahlt wenn der Arbeitgeber dann doch ein Beschäftigungsverbot ausspricht?

von Mel8915 am 26.04.2022, 09:09



Antwort auf Beitrag von Mel8915

Hallo, Glückwunsch erstmal zur Schwangerschaft Du kannst bei deinem Gyn für ca. 5€ eine Schwangerschaftsbestätigung bekommen. Dieses Geld müsste dein Arbeitgeber dir theoretisch sogar erstatten. Dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung für dich zu erstellen. Diese wird dann zeigen, ob du weiter beschäftigt werden darfst, oder ein Verbot erhältst. Oder einen anderen, sichereren Arbeitsplatz. Dein Frauenarzt hat damit überhaupt nichts zu tun und darf dies nicht für ihn übernehmen. Es gibt zwar medizinische Fälle für einen Gyn, in denen er so ein BV erteilen darf, aber das hat mit deinem Arbeitsplatz halt nichts zu tun. Dein Gehalt bekommst du ganz normal weiter vom Arbeitgeber, bis du im Mutterschutz bist. Ausgenommen sind Zuschläge oder sonstige Zusatzleistungen. Der Arbeitgeber bekommt das zu 100% von deiner Krankenkasse erstattet. Mach dich für dich und dein Baby stark

von Frankie91 am 26.04.2022, 09:17



Antwort auf Beitrag von Frankie91

Was der Gyn ausstellen kann ist ein vorläufiges individuelles BV. Da kann er dann z.B. ankreuzen dass seines Wissens nach noch keine Gefährdungsbeurteilung gemacht wurde oder er bittet nochmals um Überprüfung. Bei mir hat er als Grund "Infektionsgefahr" drauf geschrieben. Ich arbeite in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Das BV war für zwei Wochen gültig und ich hatte das Gefühl es deeskaliert die Situation etwas :)

von Mango123 am 26.04.2022, 10:11



Antwort auf Beitrag von Frankie91

Das Geld bekommt der Arbeitgeber meines Wissens nach nur bei einem individuellen BV erstattet, nicht bei einem betrieblichen BV, um das es hier geht. Sonst könnte ja jeder Arbeitgeber seine Schwangeren auf Kosten der Allgemeinheit ins BV schicken und sich stattdessen jemand nicht schwangeres suchen. Deshalb versuchen manche Arbeitgeber auch so gerne, Schwangere auflaufen zu lassen und behaupten, der FA müsste das BV aussprechen. Dann kostet es sie nämlich nichts. In erster Linie sollte ein AG in so einem Fall zusehen, dass er einen gefahrlosen Einsatzort für die Schwangere findet.

von Pino am 26.04.2022, 12:19



Antwort auf Beitrag von Pino

Das ist falsch, der AG bekommt es immer aus der Umlage 2 wieder, daher machen sich ja leider so wenig AG die Mühe und schaffen einen Mutterschutz konformen Arbeitsplatz.

von Wurzelwurm am 26.04.2022, 12:36



Antwort auf Beitrag von Pino

Das Geld wird immer erstattet. Um missbrauch zu verhindern kontrollieren die Kassen die BVs mal mehr mal weniger konsequent.

von Meyla am 26.04.2022, 15:25



Antwort auf Beitrag von Wurzelwurm

Danke für die Aufklärung. Das hatte mir mal jemand anders erklärt. Damit erklärt sich für mich dann, warum ich, obwohl ich weiter arbeiten wollte (nur eben coronabedingt im Krankenhaus an einem Einzelplatz), ins betriebliche BV geschickt wurde.

von Pino am 26.04.2022, 16:32



Antwort auf Beitrag von Pino

Ging mir genauso. Niemand hat sich die Mühe gemacht auch nur mal das Gespräch mit mir zu suchen, um zu schauen, wie und wann ich was arbeiten kann.

von Wurzelwurm am 26.04.2022, 18:39



Antwort auf Beitrag von Frankie91

Nicht ganz korrekt. Man bekommt das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate VOR der Schwangerschaft inklusive der Zuschläge. Allerdings werden diese dann versteuert. Liebe Grüße

von Ladybird1984 am 27.04.2022, 18:14



Antwort auf Beitrag von Mel8915

Dein Gyn ist in diesem Fall überhaupt nicht zuständig für ein BV und würde gegen geltendes Gesetz handeln. Natürlich kannst du unter gewissen Umständen weiter arbeiten, im Büro zum Beispiel. Dafür gibt es eine Gefährdungsbeurteilung, die dein AG mit dir durchgeht und du sie unterschreibst. Kann dein AG dir keinen Mutterschutz konformen Arbeitsplatz anbieten, muß ER dich ins BV schicken und niemand sonst. Weigert er sich seinen Pflichten nach zu kommen, wende dich an deine zuständige Aufsichtsbehörde. Im Übrigen gilt das Mutterschutzgesetz ab Bekanntgabe deinerseits und nicht erst ab Bescheinigung vom Gyn. Dein AG handelt also jetzt schon gegen sämtliche Gesetze.

von Wurzelwurm am 26.04.2022, 10:09



Antwort auf Beitrag von Mel8915

Hallo, erstmal herzlichen Glückwunsch. Ich komme auch aus der ambulante Pflege. Die Frage jetzt ist, bist du eine PFK oder eine PK ( Gelernte oder ungelernte? ). Denn bei uns und auch vorher im Pflegeheim war es so. Die Arbeit am Patienten ist sofort verboten. Allerdings können sie bei uns die PFK an den PC setzen. Dort Pflegeplanungen / SIS etc. schreiben lassen. Ein Pflegehelfer hingegen, wird direkt ins BV gesteckt. Denn er ist nicht befugt Pflegeplanungen oder etc. zu schreiben. Ich z.B. bin eine PFK, allerdings aufgrund der Corona Situation und auch meiner Vorgeschichte, wurde ich direkt vom AG in Bv gesteckt. Ich bekomme übrigens meine volles Gehalt. Bis ich in Elternzeit gehe.

von Schmoni94 am 26.04.2022, 10:25



Antwort auf Beitrag von Schmoni94

Ich bin Pflegehelferin.

von Mel8915 am 26.04.2022, 12:47



Antwort auf Beitrag von Mel8915

Dein Arzt ist da raus, der darf kein BV ausstellen, das muss dein Chef. Ansonsten…. Ja schwer. Pflege ist ja kein grundsätzliches Kriterium für ein BV. Ambulante Pflege habe ich, 2018, auch bis zum 8. Monat gearbeitet. Keine Wundversorgung und dann war gut, der Rest ist ja an sich kein Problem. Isolierte Patienten waren natürlich auch tabu. Wenn er deine Tätigkeiten nicht anpassen kann (das müsste aber gehen) dann muss ER ein BV ausstellen. Der Gyn macht dies nur, wenn für dich oder das Kind aufgrund deiner körperlichen Situation eine Gefahr besteht. Den Arbeitsplatz kann er nicht beurteilen, da ist er ja nicht anwesend.

von Meyla am 26.04.2022, 10:46



Antwort auf Beitrag von Mel8915

Ich war vorhin beim Frauenarzt, diese hat mir bestätigung der Schwangerschaft ausgedruckt. Diese hab ich meiner Chefin gegeben und musste gleich den Büroschlüssel abgeben. Das war's... Keine weiteren Infos zwecks Zahlung, Urlaub oder sonstiges. Für sie bin ich nicht weiter einsetztbar. Da ich keine PFK bin fällt Büro arbeit auch weg.

von Mel8915 am 26.04.2022, 13:02



Antwort auf Beitrag von Mel8915

Thema Urlaub

von Frankie91 am 26.04.2022, 13:27



Antwort auf Beitrag von Mel8915

Thema Lohn

von Frankie91 am 26.04.2022, 13:28



Antwort auf Beitrag von Mel8915

Ich habe bei meinen Kleinen in der ambulanten gearbeitet und ich hab trotz Corona bei meiner Jüngsten auch weiter gearbeitet Aaaber ich bin examinierte,ich habe nur noch Patienten versorgt die nicht schwer sind,viel Strümpfe, Tabletten stellen und Verbände ,und wenn ich gesagt habe ich kann irgendwo nicht mehr arbeiten wurde der Patient ausgetauscht Bei uns ist es aber so dass der AG das BV ausspricht ab dann wann man sagt es geht gar nicht mehr Meine Kollegin die aktuell schwanger ist hat noch ein paar Wochen im Büro gearbeitet und Dokus überarbeitet,andere gehen sofort ins BV Ohne die Bescheinigung hat sich bei mir auch nichts geändert, deshalb hab ich ganz früh beim Arzt den Test gemacht und die Bescheinigung erhalten,das ging ohne Termin ganz fix zwischendurch

Mitglied inaktiv - 26.04.2022, 14:58