Schwanger - wer noch?

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Schwanger als Erzieherin arbeiten?

Thema: Schwanger als Erzieherin arbeiten?

Guten Tag, ich habe gestern erfahren dass ich schwanger bin. Nun habe ich mit meiner Chefin gesprochen und sie meinte, dass Schwangerschaft kein Grund für Nicht arbeiten ist. Mir geht es soweit gut aber ich weiß von anderen Erziehern, dass sie direkt nachhause geschickt wurden. Ich bin jetzt erstmal bis Mittwoch krankgeschrieben und dann ab Donnerstag wieder auf Arbeit. Ich arbeite mit Kindern von 3-6 Jahren zusammen.

von Runa_Rius am 04.04.2022, 15:22



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Wir schicken alle Erzieherinnen sofort Heim. Vor Corona schon vorsichtshalber da man erst prüfen musste ob alle Antikörper vorhanden sind mit den Kinderkrankheiten. Ich würde mich da nochmal schlau mache. Nur Not im Personalamt anrufen

von Lolly88 am 04.04.2022, 15:30



Antwort auf Beitrag von Lolly88

Ja. Danke für die schnelle Antwort, so habe ich es nämlich auch woanders rausgehört. Das Ding ist, ich arbeite erst seit 3 Monaten dort. Meine Chefin meinte auch, dass ich wenigstens die nächsten zwei Wochen arbeiten sollte aufgrund von Personalmangel. Sie meinte, es sind ja alle Kinder geimpft und ich ja auch... Ich habe halt einfach Angst, dass dem Baby etwas passiert, grade weil es oft stressig ist und viele Kinder krank sind. Andererseits habe ich Angst, dass sie mich nach dem Mutterschutz direkt kündigt...

von Runa_Rius am 04.04.2022, 15:34



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Sie muss eine gefährdungsbeurteilung machen. Wurden deine Titer bestimmt? Warum bist du krank geschrieben? Ohne krank zu sein geht das ja nicht. Sie kann dich umsetzen, Büro etc falls der Kontakt mit Kindern nicht geht weil Immunitäten fehlen .

von mellomania am 04.04.2022, 15:32



Antwort auf Beitrag von mellomania

Titer? Ich bin krank geschrieben weil ich erstmal mit der Situation zurecht kommen muss und auf Arbeit keinerlei Konzentration hätte. :/ Von der Gefährdungsbeurteilung hat meine Chefin nichts gesagt. Sie hat nur gesagt, dass ich schwanger bin und nicht krank. Sie würde mir dann Arbeit geben, die nicht fürs Kind schädlich ist aber ich würde halt trotzdem in der Kita arbeiten.

von Runa_Rius am 04.04.2022, 15:37



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Das ist doch ihre Aufgabe! andere Tätigkeiten zuweisen. Frage war ob geprüft ist, ob Immunität fehlt. Und wenn du nicht krank bist, kannst du dich nicht krank schreiben lassen.

von mellomania am 04.04.2022, 17:15



Antwort auf Beitrag von mellomania

Mellomania denkt sie weiß viel und lebt aber nicht in der Realität. Unsere Erzieherinnen werden alle umgehend ins Beschäftigungsverbot geschickt. Manche Träger überprüfen via Betriebsarzt deine Immunität gegen bestimmte Krankheiten. Das ist dann ihre Gefährdungsbeurteilung. Die meisten schicken direkt ins Beschäftigungsverbot weil der Aufwand zu groß ist und sie dadurch keine Nachteile haben. Du solltest auf jeden Fall auf die Titerbestimmung bestehen. Krankschreibung ist natürlich wirklich nicht sonderlich astrein,mein Arbeitgeber hat mich allerdings sogar darum gebeten bis das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde.

von Btby am 04.04.2022, 17:35



Antwort auf Beitrag von Btby

Also gehe ich jetzt zur Arbeit bis ich Mittwoch den Termin habe, weil ich keine Krankschreibung machen soll? Meinen Frauenarzttermin kann ich leider nicht vorziehen.

von Runa_Rius am 04.04.2022, 19:34



Antwort auf Beitrag von Btby

es tut mir leid, dass ich es weiß ;.) sorry dafür. sie kann sich nicht krankschreiben lassen und ein AG darf das auch nicht verlangen. also bitte, wo kommen wir da hin? und natürlich kann es dem AG gerade recht kommen, wenn im büro jemand ausfällt, dass die erzieherin für ihr geld weiter arbeiten geht, eben im büro. das ist individuell , das entscheidet DER AG. und sonst keiner. er muss eben die GFBU machen und bis die fertig ist (sollte schnell gehen, da eigentlich für jeden arbeitsplatz schon eine da sein muss, die auf die individuelle tätigkeit der schwangeren ausgeweitet wird) muss der AG ein VORLÄUFIGES BV aussprechen. das ist die rechtslage meine liebe. es ist nicht gesagt dass es automatisch ein bv gibt. wir reden hier von geldern der allgemeinheit!

von mellomania am 04.04.2022, 20:44



Antwort auf Beitrag von Btby

Kein Nachteil stimmt leider überhaupt nicht. Da lebst du leider "nicht in der Realität". Die Umlage 2 wird jährlich erhöht, weil sämtliche AGs mit BVs um sich werfen. Nervt auch die AG, die keine Schwangeren beschäftigen. Er kann die Stelle in so einem Beruf nie sofort nachbesetzen, also Personalmangel und alle dürfen das ausbaden, was meistens zu einem erhöhtem Krankenstand unter den anderen Kollegen führt (ein Teufelskreis). Er hat Kosten, weil er jetzt eine Stellenanzeige schalten muss. Aber mal zur richtigen Aufklärung: Eine Gefährdungsbeurteilung muss seit 2018 bereits für jede Stelle existieren, daher muss keine mehr gemacht werden, sofern sich der AG ans Gesetz gehalten und schon eine erstellt hat. Oberstes Ziel ist es IMMER die Schwangere weiter zu beschäftigen nach dem Mutterschutzgesetz und nicht einfach ins BV zu schicken, weil kein Bock sich da Gedanken drüber zu machen. Was allerdings richtig ist, ist die Tatsache, dass ein vorläufiges BV erfolgen muss zur Feststellung der Titer. Das entfällt ja aber hier, weil die TE sich lieber erst mal krankschreiben lässt. Also Zeit genug hat die Titer ermitteln zu lassen.

Mitglied inaktiv - 04.04.2022, 21:08



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Mädchen das ist gerade meine Realität

von Btby am 04.04.2022, 21:57



Antwort auf Beitrag von Btby

Ich bin nicht dein Mädchen und und nur, weil es deine Realität sein mag, ist sie dennoch nicht richtig. Recht haben wollen und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge. Und es gibt nun mal Gesetze und Vorgaben. Die du scheinbar nicht kennst oder ignorieren möchtest.

Mitglied inaktiv - 04.04.2022, 22:26



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Die Realität ist das mein Arbeitgeber nicht am Kind arbeitet und er zwar natürlich Ersatz besorgen muss aber die akute Personalsituation ihm ziemlich scheißegal sein kann. Punkt zwei ist das in der Realität nicht am laufendem Band Angestellte schwanger werden. Wir haben auch Mitarbeiter ü50 bzw welche mit Penis. Ob ich mich jetzt zwei Tage krank schreiben lasse (auf Bitte meines Arbeitgebers) bis ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde interessiert genau NIEMANDEN! Egal im welchem Gesetz das steht. In der Realität haben Krankenkassen nämlich wichtigeres zu tun und Verbrecher wie ich sind einkalkuliert

von Btby am 05.04.2022, 08:40



Antwort auf Beitrag von Btby

Deine Realität sieht also so aus, dass du Gesetze für dich so auslegst, wie sie dir passen oder dich nur an die hältst, die du gut findest. Na prima! Herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe deine Kinder lernen das nicht von dir. Und du verwechselst leider deine eigene kleine Realität mit der ganzen. Nur weil dein AG auf Gesetze scheißt, gilt das nicht für alle oder den Großteil. Aber lass gut sein, deine Realität scheint ja für dich total super zu sein. Ich finde sie völlig daneben.

Mitglied inaktiv - 05.04.2022, 09:46



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Lächerlich, Moralclown

von Btby am 05.04.2022, 10:40



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

"Sie würde mir dann Arbeit geben, die nicht fürs Kind schädlich ist aber ich würde halt trotzdem in der Kita arbeiten." Und genau DAS darf sie. Genau dafür muss sie eine Gefärdungsbeurteilung machen. Daraufhin wird dann entschieden, welche Aufgaben du durchführen darfs und welche nicht. Man kann dann a) deine Arbeitsbedigungen umgestalten oder b) dich auf einen geeigneten Arbeitsplatz umsetzen, z.B. ins Büro. Nur wenn beides nicht möglich ist, dann bekommst du ein BV erteilt. Normalereise kommt vom Träger aber direkt ein vorrübergehendes Tätigkeitsverbot, bis z.B. geklärt ist, ob du ausreichend immun gegen die typischen Kinderkrankheiten bist und ob/wie man deinen Arbeitsplatz anpassen kann. Hier steht das z.B. schön beschrieben (https://www.sichere-kita.de/leitung/organisation/mutterschutz) Wenn deine Leitung sich nicht kümmert, wende dich direkt an den Träger. Da gibt es offizielle Wege, die sollte man soweit möglich einhalten, das gibt sonst nur Stress. Alles Gute.

von Schmetterfink am 05.04.2022, 13:39



Antwort auf Beitrag von Btby

Lächerlich finde ich eher Menschen, die sich so verhalten wie du. Aber jeder darf ja finden, was er möchte. Bis dann doch mal einer kommt und prüft

Mitglied inaktiv - 05.04.2022, 14:59



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Hallo, da hat Deine Chefin großen Blödsinn erzählt. Kann es sein, dass Du Kinderpflegerin oder ungelernte Aushilfe bist? Nur so kann ich mir diese Dreistigkeit der Chefin erklären. Aber auch in diesem Fall gilt: Du darfst jetzt nicht zur Arbeit gehen, bis Dein Gynäkologe getestet hat, ob Du gegen verschiedene Virenarten immun und ausreichend geschützt bist, z. B. gegen Röteln oder Ringelröteln (unterschiedliche Erreger, beide sehr gefährlich fürs Kind). Es gilt laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Solange die serologische Blutuntersuchung nicht ergeben hat, dass die Erzieherin über ausreichenden Immunschutz verfügt, darf sie nicht im Kinderdienst tätig sein. Das heißt, der Arbeitgeber muss sofort nachdem ihm die Schwangerschaft bekannt wird, ein Tätigkeitsverbot mit Kindern aussprechen. Ergibt die Blutuntersuchung eine nicht ausreichende Immunität, sind je nach Krankheit unterschiedliche Maßnahmen einzuleiten.“ Heißt: Du musst im Moment daheim bleiben und rasch mit Deinem Gyn sprechen darüber, dass Dein Blut auf Immunität gegen verschiedene Erreger getestet wird. Wenn die Chefin uneinsichtig ist, wende Dich an den Träger oder den Trägerverein der Einrichtung (Vorsitzende(r)). Es geht um Dein Kind! Es gibt mehrere typische Keime im Kiga, die eine Totgeburt auslösen können, wie etwa Ringelröteln. Einer Freundin von mir (keine Erzieherin) ist das passiert. Sie hat sich beim Abholen ihres älteren Kindes im Kiga angesteckt. LG

von Banu28 am 04.04.2022, 15:39



Antwort auf Beitrag von Banu28

Habe auch bei meinem Frauenarzt angerufen und gesagt, dass ich ja nächste Woche erst den Termin habe und ob man den nicht vorverlegen kann, für diese Blutuntersuchung, damit ich eben was gegen meine Chefin in der Hand habe. Die meinten zu mir, dass wenn meine Chefin einschätzt dass ich arbeiten kann, das es denn auch so ist. Bisher sind wohl alle Erzieher Arbeiten gegangen bis es nichtmehr ging.... Ich bin übrigens ausgelernte Erzieherin...Aber das ist gut zu wissen, so werde ich nochmals zu meiner Ärztin gehen und sagen dass ich mindestens bis zum Termin der Frauenärztin krankgeschrieben werden möchte....

von Runa_Rius am 04.04.2022, 15:52



Antwort auf Beitrag von Banu28

Bis das mit den Immunitäten geklärt ist. Aber Krankschreibung ohne krank? Geht auch nicht. Und wenn die Chef Ersatztätigkeiten hat, die ohne kinderkontakt sind, dann macht sie diese. Solange die Vorgaben erfüllt sind

von mellomania am 04.04.2022, 17:18



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Hallo, es ist sogar verboten, dass Deine Chefin Dich weiter beschäftigt, das gilt auch für kurze Zeit. Deiner Chefin bist Du und Dein Baby also offenbar egal. Ihr geht es nur darum, dass ihr Mitarbeiter fehlen. Da sie nicht auf Dich achtgibt und ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt, heißt, dass Du selbst gut auf Dich achten musst. Wenn Du auf Dich achtest und Dich behauptest, wirst Du auch mehr respektiert. Und das bedeutet, dass die Gefahr, dass Dir später gekündigt wird, nicht so groß ist, wie Du glaubst. Außerdem werden überall dringend Erzieherinnen gesucht, Du findest jederzeit wieder eine Stelle. Du bist es Deinem Baby schuldig, dass Du es jetzt gut beschützt. Rufe die Chefin an und sage, dass Du nicht beschäftigt werden darfst, bis die Immunitätslage geklärt ist. Mach dann einen Termin mit Deinem Gyn, wo Du das nochmal genau mit ihm besprichst und planst, welche Untersuchungen jetzt anstehen. LG

von Jorinde17 am 04.04.2022, 15:44



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Danke dir für deine Antwort. Das gibt mir echt Sicherheit. Denn werde ich wohl mal meine Chefin wieder anrufen müssen und ihr erklären wie man mit Schwangeren umzugehen hat. Traurig aber wahr..

von Runa_Rius am 04.04.2022, 15:59



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Grundsätzlich darfst du bis zum MuSchu arbeiten. Aber (!) mit Kindern eben nur, wenn du ausreichend immun gegen alles bist, was da so rumfliegen kann; nichtsdestotrotz darfst du in der Regel bis zum letzten Tag Büroarbeit oder Ähnliches erledigen. Definitiv braucht es aber, abseits der Tests beim Arzt, eine Gefährungsbeurteilung - sollte deine Chefin die nicht von sich aus anleiern, so kannst du zur nächsthöheren Stelle gehen, denn dazu ist sie verpflichtet. Das Ergebnis dessen bestimmt dann, wie es die nächsten Monate weitergeht. Blätter im Zweifelsfall auch einfach mal ein wenig durchs MuSchu-Gesetz, das ist recht überschaubar und macht vieles klar. :) Alles Gute zur Schwangerschaft!

von Gustavina am 04.04.2022, 15:45



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Lass dich weiter krankschreiben, bis deine Titer bestimmt sind. Kenne das auch nicht anders von anderen Erziehern. Wenn du den nötigen Schutz nicht hast, wirst du uns BV gehen. Hast du den nötigen Schutz, kannst du weiter arbeiten. Personalmangel hin oder her, hier geht es um dich und dein Baby.

von Lizzlie am 04.04.2022, 16:32



Antwort auf Beitrag von Lizzlie

Ohne krank darf man sich net Krankschreiben lassen. Geht's noch? Krass

von mellomania am 04.04.2022, 17:20



Antwort auf Beitrag von mellomania

Okay also weiter arbeiten gehen und das Kind gefährden?

von Runa_Rius am 04.04.2022, 19:36



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

du kannst dich doch nicht krank schreiben lassen wenn du nicht krank bist. du bist in der probezeit! gekündigt werden kannst du nicht ABER nach der ez schon! und das ganz muss rechtlich richtig laufen! auch von deiner seite aus! das was du machst geht nicht! ruf da an, sie MUSS ein bv aussprechen bis du beim betriebsarzt warst um deine immunitäten klären zu lassen. aber krankmachen geht eben nicht!

von mellomania am 04.04.2022, 20:41



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Geh zum Betriebsarzt und zur Personalabteilung. Deine Chefin muss eine Gefahren Beurteilung machen. Dann ist sowieso ein BV angesagt. Denn egal wie hoch Deine Titer von den impfbaren Krankheiten sind, so gibt es genug Krankheiten, die gehäuft bei Kleinkindern auftreten, gegen die man nicht geimpft werden kann, die aber bei Ungeborenen großen schaden anrichten können. Außerdem ist aufgrund des Infektionspools sowieso ein erhöhtes Risiko. Lass Dir da keinen Unsinn erzählen! Deine Chefin macht Mist und Du musst Dein Kind nicht unnötig gefährden!

von Lana1987 am 04.04.2022, 16:43



Antwort auf Beitrag von Lana1987

Aha welche denn ? Also normaler weise wird dein bezriebsarzt ( falls vorhanden) die titer bestimmen. Oder wenn nicht der Frauenarzt. Bis diese Ergebnisse da sind darfst du wie oben schon gesagt wurde nicht arbeiten, zudem muss dein Arbeitgeber eine gefährdeten Beurteilung machen. Wenn du immun bist kannst du unter bestimmten Vorraussetzungen weiter arbeiten auch am Kind. Vielen Arbeitgebern ist es allerdings zu umständlich diese alle zu beachten bzw. sie möchten lieber eine Kraft die sie voll einsetzen können , deshalb bekommen viele direkt ein Bv. Alles Liebe

von Kampfgnom27 am 04.04.2022, 17:15



Antwort auf Beitrag von Lana1987

zwingend bv als erzieherin? warum? die chefin muss in der gefährdungsbeurteilung klären, welche arbeiten sie machen kann. es geht auch büro! das kann ihr gelegen kommen wenn die bürokraft z.b. krank ist und sie genau jetzt jemanden braucht, der verwaltung macht. dann muss sie das tun. und ist geschützt. fertig. ein bv automatisch gibt es nicht. sie möchte ja schließlich weiter bezahlt werden, daher wird geschaut, ob sie dafür auch sicher arbeiten kann. erst wenn das nicht geht und keine ersatzarbeit bereitgestellt , geschaffen oder zugeteilt werden kann, DANN gibts bv.

von mellomania am 04.04.2022, 17:50



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Hallo. Ich bin auch Erzieherin. Bei mir war es so, dass ich sofort als ich die Schwangerschaft verkündet habe von meinem Chef freigestellt wurde.. Und zwar solange bis die Ergebnisse meiner Blutuntersuchung eingetroffen waren. Meine Blutuntersuchung wurde allerdings über den Amtsarzt angeordnet, da ich bei einer kommunalen Kita angestellt bin. Dort ist der Weg so vorgeschrieben! Kommt halt auch immer alles auf den jeweiligen Träger an.. Da ich nicht überall Antikörper aufweisen konnte (und wir mit offenem Konzept arbeiten also auch U 3 Kindern), wurde ich ins Berufsverbot für die gesamte Schwangerschaft geschickt. LG

Mitglied inaktiv - 04.04.2022, 16:54



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es heißt beschäftigungsverbot

von mellomania am 04.04.2022, 17:51



Antwort auf Beitrag von Runa_Rius

Bei uns werden auch alle schwangere Erzieher sofort ins BV geschickt seit Corona. Und davor auch bis Gefährdungsbeurteilung und Betriebsarzt durch ist. Dann kann man meist weiter arbeiten...Warst du den schon beim Arzt? Bei uns arbeiten die Kollegen meist bis zur Bestätigung ganz normal weiter. Würde halt beim Wickeln Handschuhe anziehen,was wir eh derzeit machen und Heben vermeiden. Kannst höchstens bei der Geschäftsstelle nachfragen...Am Ende musst du es wissen...

von familie2006 am 04.04.2022, 19:31