Schwanger - wer noch?

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Richter zwingt Schwangere ins Gericht!

Thema: Richter zwingt Schwangere ins Gericht!

Hallo, eine Bekannte ist in der 10. Woche schwanger und soll wegen Zeugenaussage ins Gericht. Ihr ist übel und sie fühlt sich sehr schwach. Ein Attest von der Ärztin hat ihm nicht gereicht! Sie müsste auch 1 1/2 Stunden mit dem Zug fahren. Ist das nicht unverschämt? Was würdet Ihr dagegen tun? Ist eine Anwältin vielleicht unter uns? Gruss und danke für die Antworten! Yusi

Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 19:08



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Also will ja nicht was anzetteln, ist nur meine meinung. Ärztliche Atteste werden von Richtern eigentlich ohne Murren angenommen. Ich sollte damals in der 38 ssw zur zeugenaussage und habe auch nur schreiben von meinen arzt vorgelegt und verhandlung wurde verschoben. Das mit der zugfahrt ... hmm ... ich bin bis zum mutterschutz jedentag 1 std. hin und 1 std. zurück auf arbeit gefahren und das bis zur 34 ssw. Also übertrieben find ich das für die 10 ssw echt nicht .... da hat man zwar beschwerden wie übelkeit usw. aber da sollte sie sich vielleicht mal an ihren FA wenden. Aber nur sagen weil sie ja in der 10 ssw ist .. also schwanger ist echt keine krankheit .. vielleicht ansträngend aber so das man nicht weiter als 1 std von zu hause weggehen kann .. keine ahnung. meine damalige Bürokollegin war kurz vor mir schwanger geworden und hat sich sz.b. dank eines "guten" FA ab der 14 ssw arbeitsunfähig schreiben lassen, weil sie angeblich nicht lange sitzen kann .......... saß aber schön jeden nachmittag mit freundinnen stundenlang im cafe. Wie gesagt wenn sie jetzt schon weiter wäre, würde ich sagen .. ne wirklich das geht auf rücken und die zeit usw. aber so weit am anfang.

Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 19:51



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also ich muss meiner vorrednerin zustimmen, ich habe auch eine zeugenaussage hochschwanger in der 38.ssw gemacht. lust hatte ich keine aber das ging ratz fatz und alles war fertig und ich hatte es hinter mir. klar kann es ihr vll schlecht gehen , aber andererseits hat sie ja auch noch einige zeit vor sich. sie kann ja nicht nur zu hause sitzen... vll hat sie eine freundin die vll mit ihr fahren kann dann können sie danach einen kaffee trinken gehen und zusammen mit dem zug zurückfahren ausserdem werden fahrtkosten erstattet sowie dienstausfall... und das ist selbst für eine (hausfreau) friseurin im erziehungsurlaub nicht wenig gewesen für die 5 minuten die ich dadrinnen war.hihi netter nebeneffekt jessi

Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 19:55



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Hallo, danke für die schnellen Antworten. Ihr habt mich da falsch verstanden, ihr geht es wirklich nicht gut, der Grund ist NICHT die Faulheit. Übelkeit, erbrechen schmücken ihren Tag! Dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist, wissen wir wohl. Das Paar hat es nach einer erfolgreichen KIWU behandlung geschafft. Sie war schon bei der Ärztin, doch der Richter möchte noch mal persönlich mit der Ärztin sprechen. Naja mal sehen. Morgen wissen wir mehr. Einen schönen Abend noch..

Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 20:17



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vll reicht es ja wenn er mit der ärztin telefonieren würde??? vielleicht ist dem richter das lieber. denke es ist dann doch anders , wenn es ihr so schlecht geht und sie möchte dann ganz sicher nichts aufs spiel setzten wenn sie so lange auf eine ss warten mussten. jessi

Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 20:28



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Hallo, ich kann euch keine Tips geben, aber ich kann es ihr nachfühlen! In meiner ersten SS habe ich noch studiert. Die Prüfungen die ich in der 11 Wo. schreiben mußte waren eine absolute Tortur, weil mir so speiübel war, daß ich mich eigentlich nur drauf konzentrieren konnte nicht zu kotzen. Die Prüfungen in der 36 SSW waren ein absolutes Kinderspiel, obwohl ich eigentlich schlechter vorbereitet war. LG Inge

Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 20:29