Also
Ich habe eben mit meiner Krankenkasse gesprochen.
Solange man ALG1 bezieht und während der Bezugszeit in den Mutterschutz fällt, bekommt man auch Mutterschaftsgeld in höhe des ALG1 Anspruchs von der Krankenkasse gezahlt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ERST bei ALG2 (sprich HartzIV) steht einem KEIN Mutterschaftsgeld zu!!!!!!!
von
Sarah+Krümels-Mama
am 28.06.2012, 09:19
Echt? Na das ist doch super!
LG
von
Jazzy1982
am 28.06.2012, 09:32
Ja, habe eben mit der Krankenkasse gesprochen.
Denn nicht das Arbeitsamt zahlt die KK Gebühren sondern die werden, wie bei einem Gehalt von dem "zustehenden" Geld abgezogen, somit zahlt ein AL1 Empfänger seine Beiträge selber und hat anspruch auf Mutterschaftsgeld.Dieses wird in höhe des ALG1 ausgezahlt!
Man bekommt von der Arbeitsagentur dann einen Aufhebungsbescheid für die KK mit dem "Tagessatz" und zusammen mit der bestätigung des FA über den Geburtstermin reicht man das ganze 7 wochen vor ET bei der KK ein und erhält Muterschaftsgeld!
Anders sieht es wie gesagt bei ALG2 aus! Da besteht kein Anspruch!!!!!!!!!!!
von
Sarah+Krümels-Mama
am 28.06.2012, 09:35
Also bei mir ist es so, dass ich meinen Vertrag bis ende des Jahres habe. Der natürlich wegen meiner SS nicht verlängert wird, aber ich später wieder anfangen kann wenn ich will.
Ich gehe ab 3.12 in Mutterschutz. Und eigentlich wäre ich ab 1.1.13 arbeitslos und würde ALG1 bekommen, aber beantragen lohnt sich dann nicht mehr. Wenn man das Geld von der KK bekommt und Elterngeld.
Oder muss ich beantragen wegen dem Geld von der KK das das berechnet wird? Das ist halt blöd das Mutterschutz in den Vertragsauslauf fällt aber noch vor ET ist -.-
von
yamily
am 28.06.2012, 09:43
Soweit ich weiß, rechnet die KK das Einkommen 3 Monate VOR der Mutterschutzfrist. Würde mich aber in diesem Fall bei der KK erkundigen, das weiß ich auch nicht!!!! ALG wirst du aber nicht bekommen, da du ab der Mutterschutzfrist aus der "vermittlung" rausfällst! Würde da echt bei der KK anrufen!
von
Sarah+Krümels-Mama
am 28.06.2012, 09:51
Ja wenns so weit ist mach ich das. Und es handelt sich ja nur um die zeit vom 1.1 bis 14.1 ET... wer weiß, vlt kommt das Baby ja auch am 31.12 xD
Und ALG will ich ehrlich gesagt nicht beantragen wegen 2 wochen. Die kriegen wir locker auch ohne rum.
Danke aber erstmal :-)
von
yamily
am 28.06.2012, 09:55
Du bist aber vorher schon (6 wochen) im Mutterschutz! In dieser Zeit bekommst du eh kein ALG !!!!!!!!!!!!!!!
Also würde hier nur Mutterschaftsgeld greifen!
von
Sarah+Krümels-Mama
am 28.06.2012, 10:09