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Berechnung Urlaubsanspruch - Hilfe!

Thema: Berechnung Urlaubsanspruch - Hilfe!

Hallo, kann mir vlt jemand helfen ... Ich gehe am 11.5 in Mutterschutz voraussichtlicher et ist der 22.6. ich habe so gerechnet 24 Tage Urlaubsanspruch im Jahr geteilt durch 12 x 7 ( weil Mutterschutz ja bis 17.8 gehen würde, aber ja nur volle Monate gezählt werden) = 14 Tage Urlaubsanspruch ?!! Jetzt habe ich aber gelesen das pro Monat in dem man in elternzeit ist 1/12 abgezogen wird , heißt das ich muss vom den 14 Tagen wieder 10 Tage abziehen? Weil Aug -Dez elternzeit ist? Finde nur 4 Tage Urlaubsanspruch etwas wenig?!!

von cathy18 am 12.12.2013, 19:20



Antwort auf Beitrag von cathy18

Das heisst, dass von deinem kompletten Urlaub die vollen Monate abgezogen werden, die du in Elternzeit bist. Das wären bei dir die Monate September bis Dezember. Bei 24 Tagen hast du einen Urlaubsanspruch von 16 Tagen. MfG

von 77shy am 12.12.2013, 20:28



Antwort auf Beitrag von 77shy

Also 16 durch 12 x 7 ??? Oder wie? Bin echt ratlos !

von cathy18 am 12.12.2013, 20:37



Antwort auf Beitrag von cathy18

24:12x8=16 Und 16 ist dein kompletter Urlaubsanspruch. Da wird nichts mehr abgezogen. Der Urlaub wird um jeden vollen Monat Elternzeit gekürzt, also für September, Oktober, November und Dezember. Bis einschließlich August geht dein Mutterschutz, also ist dies kein voller Monat Elternzeit und dir steht für diesen Monat Urlaub zu. Verstanden? MfG

von 77shy am 12.12.2013, 20:46



Antwort auf Beitrag von 77shy

Ja ok und wo kann man das nachlesen falls mein Chef mukken macht denn die wird er machen !

von cathy18 am 12.12.2013, 20:51



Antwort auf Beitrag von cathy18

http://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html erster Absatz MfG

von 77shy am 12.12.2013, 21:08



Antwort auf Beitrag von cathy18

Gehst du nur in Mutterschutz oder nimmst du Elternzeit? Für die Zeit die Du in Mutterschutz bist, wird dir kein Urlaub abgezogen. Das ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot wodurch dir kein Nachteil entstehen darf! Wie das bei Elternzeit ist, weiß ich nicht! LG

von mucki26 am 12.12.2013, 22:14



Antwort auf Beitrag von cathy18

steht auch im mutterschutzgesetz das jeder Arbeitgeber besitzen muss :-D Rechnung wurde ja bereits erläutert.

von keinnamemehrfrei am 13.12.2013, 00:28