Schwanger - wer noch?

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Kennt sich jemand rechtlich für 400.-€ aus?

Thema: Kennt sich jemand rechtlich für 400.-€ aus?

Hätte da mal nämlich eine Frage. Ich arbeite in einer Reinigungsfirma auf 400.-€ basis (400,- € davon gehen 8 Euro auf die Rentenversicherung, also 392,- €). Durch meine Schwangerschaft musste ich jetzt desöfteren leider Krank machen (starke rückenschmerzen/probleme). Jetzt meint die Firma, die, die sehr oft fehlen od. krank machen, denen wird nur noch 80% vom Gehalt ausgezahlt! Dann diese Firma denn das? Ich mache ja nicht wegen jeden schnupfen oder so krank. Ich habe wirklich schmerzen. Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte, sonst muss ich den Arbeitsgericht mal anrufen. Weil Arbeitsamt kann mir auch nicht weiterhelfen, nur finden die das ganze auch merkwürdig.... Danke und Lg Gibsyyy

Mitglied inaktiv - 14.02.2007, 10:16



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Hallo,ich kenne mich zwar nicht genau damit aus aber,dein Frauenarzt kann dir einen Attest schreiben,wegen Schwangerschaftsbeschwerden und dann hast du einen Vorzeitigen Mutterschutz.Und ich glaube das können die nicht machen,vorallem wenn du vorher nicht wegen jedem pipifax zuhause geblieben bist.es köönte aber sein dass irgendwie vlt.das arbeitsamt dann das zahlt was die weniger zahlen.aber warte lieber auf andere antworten,weil ich bin kein experte.lg nadine

Mitglied inaktiv - 14.02.2007, 10:42



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hi du, frag mal auf der krankenkasse nach. die wissen das auch. ich weiss nicht wie es bei 400.-€-jobs aussieht, aber wenn du mehr als insgesamt sechs wochen wegen einer sache (in dem fall die rückenbeschwerden/schwangerschaft) dann übernimmt die kasse die gehaltszahlungen ab der siebten krankenwoche. und das sind immer ca. um die 90%, da du ja auch nicht zur abeit fahren musst und so. aber dass die firma eigenmächtig einfach den lohn aufgrund krankheit kürzen darf, das glaub ich auch nicht. wie gesagt, frag mal deine krankenkasse, vielelicht können die dir weiterhelfen. liebe grüsse nicky

Mitglied inaktiv - 14.02.2007, 11:17



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§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen... § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Mitglied inaktiv - 14.02.2007, 12:17



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Achso.... diese 80% meint die firma nicht für einmal sondern ab jetzt jeden monat nur 80% wird ausgezahlt. Ich habe jetzt mein Arbeitsvertrag nochmal durchgelesen. Habe auch den Rahmenvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des Gebäudereinger-Handwerks für Baden-Württemberg im Internet durchgelesen. Also da steht garnix von 80% oder desgleichen. Werde heute mittag Arbeitsgericht anrufen. Das lass- und will ich mir von denen nicht gefallen lassen. Lg Gibsyyy

Mitglied inaktiv - 14.02.2007, 12:47



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farg mal nach, bei deinem arzt ob du diese arbeit (auch schon mal rechtlich betrachtet) überhaupt noch ausüben darfst.!

Mitglied inaktiv - 14.02.2007, 13:10