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NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz

Thema: NRW Kinderbildungsgesetz & Anspruch auf Kitaplatz

Hallo ihr Lieben, Ich bin etwas irritiert zwecks des Kitaplatzanspruchs in NRW... Unser Nachwuchs kommt Januar. Ab dem 1 Lebensjahr hat man einen Anspruch auf einen Kitaplatz, ich möchte auch nach einem Jahr wieder arbeiten. So schön so gut, aber in NRW schreibt das Kinderbildungsgesetz vor, dass die Eingewöhnung nur im August erfolgen kann. Dann wäre das Würmchen schon 20 Monate alt. Was ist dann mit meinem Anspruch auf einen Kitaplatz von Januar-August? Sind ja 7 Monate.. Kennt sich da jemand aus? Danke

von Flowsi am 07.10.2023, 16:58



Antwort auf Beitrag von Flowsi

Bin gelernte Erzieherin und lebe in NRW: Du hast ab dem 1. Geburtstag anspruch auf Betreuung, dass muss nicht in der KiTa sein. Sprich: Tagesmutter oder Großtagespflege. Da wirst du auch überhaupt nur Chancen haben, was ab Januar zu finden. ansonsten hast du Anspruch auf Ausgleichtahlungen durch Landkreis/Stadt, aber das muss leider immernoch sehr oft gerichtlich durchgesetzt werden (also vielleicht schonmal eine Rechtsschutz abschließen). Du kannst dich trotzdem auf Wartelisten von Kitas (und Tagesmütter) schreiben lassen, ggf wird was unter dem Jahr frei. Wenn ihr die finanzielle Möglichkeit habt, könntet ihr euch theoretisch (!) einen Kitaplatz ab August nehmen, den aber erst ab Januar nutzen. Dazu sei aber gesagt, dass das rechtlich eine dunkelgraue Zone ist und viele Kitas so kleine Kinder nicht aufnehmen (dürfen). Auch wenn ihr Real ab Januar erst kommt, hättet ihr ja trotzdem das Recht vorher schon hinzugehen. Du könntest dich auch informieren, ob zufällig in der Nähe eine neue Kita aufmacht, die passend oder Nahe zu eurem Wunschmonat aufmacht. Hier besteht aber die Gefahr, dass sich die Eröffnung verschiebt und ihr doof dasteht. Unsere Lütte kommt im Februar, hab direkt nach dem positiven Test die Tagesmutter meines Sohnes angesprochen, die mit einer anderen Tagesmutter als einzige im Landkreis Februar Plätze anbietet.

von anna- am 07.10.2023, 17:19



Antwort auf Beitrag von Flowsi

Wo im Kibiz soll denn stehen, dass die Eingewöhnung nur im August möglich ist? Natürlich hast du ab dem 1. Geburtstag Anspruch. Problem ist nur, dass du im Januar so einfach nichts finden wirst. Vielleicht hast du bei einer Tagespflegeperson Glück, manche erweitern ihre Truppe gerne bewusst und starten nicht gleich mit fünf Kindern. Ansonsten, Anspruch anmelden, suchen und dann an die Stadt wenden. Sie müssen dir einen Platz zur Verfügung stellen. Allerdings muss der nicht bei dir um die Ecke sein und es kann auch eine Einrichtung/Tagespflegeperson sein, die dir nicht gefällt. Die müsstest du dann trotzdem nehmen, sonst war es das erstmal mit deinem Rechtsanspruch.

von 85kathali am 08.10.2023, 15:45