hallo erst eimal,
ich bin am 16.12 in Mutterschutz gegangen habe also schon längst das Mutterschutzgeld von der KK bekommen (6 Wochen vor der Geburt) die 13€uro am tag
jetzt ist mein problem
musst der arbeitsgeber noch was dazu geben habe meist monatlich 800-900€uro raus gehabt mutterschutzgeld war knapp 569€
musst der arbeitsgeber noch normal weiter zahlen also die Differenz?!
wäre toll wen ihr schnell antworten könnt (weiß echt nicht weiter...)
von
Xeniachan
am 10.01.2013, 21:34
Dein Arbeitgeber muss die Differenz bis zu deinem Einkommen zahlen. Steht auch im Mutterschutzgesetz (MuSchuG) §14. Ich würde bei deinem Arbeitgeber nachhaken und ihn an das Gesetz erinnern. Wenn sie nicht zahlen wollen würde ich mich an meinen Rechtsanwalt wenden.
Wenn du am 16.12. in Mutterschutz gegangen bist müsstest du anteilig bis zum 15.12. dein normales Gehalt und ab 16.12. den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen haben. Den müssen sie bis 8 Wochen nach Geburt zahlen.
Ich drück Dir die Daumen, dass es sich schnell klärt ![](/icon/nr190.gif)
von
Natti85
am 10.01.2013, 22:03
danke^^
habe ja für Dezember noch normal gehalt bekommen (bekomme mein gehalt immer um den 15 rum)
und war jetzt bisschen verwundert ob ich jetzt im januar noch die differenz noch bekommen würde...
werde morgen noch mal mit AG anrufen (habe ei sehr gutes verhältnis zu mein Arbeitsgeber...^.^)
von
Xeniachan
am 10.01.2013, 23:10
ja der arbeitgeber zahlt aufstockend dazu bis du bei deinem normalen gehalt bist. meine chefin sah das auch nicht ein und so musste ich klage einreichen. 5 monate nach der geburt hat sie endlich überwiesen!
von
kitkat170583
am 11.01.2013, 09:48