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mutterschaftsgeld- frage

Thema: mutterschaftsgeld- frage

allo. Bin grad dabei die Anträge fürs mutterschaftsgeld etc vorzubereiten.... jetzt stellt sich mir die frage wo ich das für meinen 400 euro job beantrage?! Das von der Teilzeitstelle beantrage ich bei der kk, ist klar. aber wo und wie beantrage ich das vom 400 euro job???? könnt ihr mich bitte aufklären :-) Danke

von carmeng am 07.07.2012, 17:33



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Der erste 400 €-Job ist bei der Bundes Knappschaft in Essen gemeldet. Wenn du noch einen zweiten Job auf 400 €-Basis hast ist dieser wieder ganz normal bei deiner Krankenkasse gemeldet.

von Purzelchen07 am 07.07.2012, 17:43



Antwort auf Beitrag von carmeng

Also 400€ Jobs sind nicht sozialversichert, heißt für deinen 400€ job bekommst du keine mutterschaftsgeld weil dein AG keine Sozialabgaben für dich bezahlt Du kannst aber irgendwo in Bonn ( weiß grad nicht wie das heißt) eine einmal zahlung in höhe von 216€ gleube ich beantragen

von Kruemel_08 am 07.07.2012, 20:58



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http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm

von MaSchie28 am 07.07.2012, 21:47



Antwort auf Beitrag von carmeng

ich bin auch der meinung das es für 400 euro jobs kein muschu geld gibt. hast ja vorher keine abgaben davon bezahlt also gibt es auch nichts "zurück".

von kitkat170583 am 07.07.2012, 22:18



Antwort auf Beitrag von carmeng

Hallo, ich habe leider das gleiche Problem mit meinen zwei Jobs. Für den 400 Euro Job bekommen wir leider kein Mutterschaftsgeld ,weil wir bei einer gesetzl. KK gemeldet sind und somit haben wir leider etwas weniger Geld...:((((( Ich finde das auch ziemlich doof, weil mir ja dann die 400 Euro fehlen. Aber beim Elterngeld werden die zwei Jobs zusammengerechnet und daraus ergibt sich dann das Elterngeld. ;) Besser als nichts. Dann müssen wir eben die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach die Zähne zusammenbeißen ;) Grüßle Mandy

von Mango76 am 07.07.2012, 23:11



Antwort auf Beitrag von carmeng

IMO nur die 6 Wochen davor, oder auf Mutterschutz verzichten und weiter arbeiten gehen bis zur Geburt. Darf man ja davor. Nach der Geburt ist aber Beschäftigungsverbot. wenn ihr dann kein Muttschaftsgeld bekommt, dann müßte euch IMO bereits ab da Elterngeld zustehen. Wird ja bei den anderen verrechnet, und da Mutterschutzgeld in der Regel höher ist als Elterngeld, bekommen die selbst versicherten deshalb nichts bzw dann eben Muttergeld. Und dann erst Elterngeld. Euch müßten dann aber die entsprechenden 12 Monate Elterngeld zustehen. Bei einem 400 € Job mind. die gesetzlichen 300 €.

Mitglied inaktiv - 08.07.2012, 06:29



Antwort auf Beitrag von carmeng

.....dort kannst du einmalig 210,- beantragen. das haut echt rein bei 14 Wochen Mutterschutz.... Aber besser als nix. lg

von hinemoana am 08.07.2012, 07:25



Antwort auf Beitrag von carmeng

hab mein antrag bestellt übers onlinefragebogen beim Bundesversicherungsamt. Antrag kam paar tage per post. so ne einmalzahlung is besser als nix. mehr bekommt man halt net bei 400€job.

von Conny411 am 08.07.2012, 21:18