Schwanger - wer noch?

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Minijob 400,- + Mindestsatz Elterngeld 300,- = 700,- Euro???

Thema: Minijob 400,- + Mindestsatz Elterngeld 300,- = 700,- Euro???

Wer kennt sich aus? Habe gehört, dass eine Summe unter 300,- Euro Elterngeld nicht ausgezahlt wird. Deshalb meine Frage s.o. Zu meiner Situation: Arbeite seit über 3 Jahren in einem Minijob. Er ist super mit meiner Familie zuvereinbaren :) Bekomme jeden Monat 400,- Euro ausgezahlt. Werde nach der Geburt zügig wieder einsteigen. Arbeite dann, wie jetzt nicht über 10 Stunden die Woche. Wieviel Geld werde ich dann pro Monat gesamt zur Verfügung haben?

von Swimfee am 10.04.2013, 13:36



Antwort auf Beitrag von Swimfee

Soviel ich weiß wird dir jeder Cent vom Elterngeld abgezogen, den du hinzuverdienst!

von SchulzC am 10.04.2013, 13:40



Antwort auf Beitrag von Swimfee

Soviel ich weiß, wird das Elterngeld mit dem Gehalt verrechnet. 700 Euro werden nicht zur Verfügung stehen. Aber ich bin mir nicht sicher. Mal sehen, was die anderen schreiben.

von M.S. am 10.04.2013, 13:41



Antwort auf Beitrag von Swimfee

Bekommst du noch was vom arbeitsamt aufstockend dazu? Wenn nein, dann musst du bei der elterngeldstelle angeben, wo du arbeitest und was du verdienst. Bis 30h/monat is das kein problem. Dann hast du die 700 euro. Wenn ja, behält sich das jobcenter die 300 euro ein, verrechnet das mit alg2. Genauso wie jeglichen zuverdienst (bis auf die geltenden freibeträge). Wird sann halt gegeneinander aufgerechnet.

von Stiorra am 10.04.2013, 13:41



Antwort auf Beitrag von Stiorra

Zumindest hab ich das so verstanden.

von Stiorra am 10.04.2013, 13:43



Antwort auf Beitrag von Stiorra

Alles was den mindestsatz von 300 euro übersteigt wird mit dem verdienst verrechnet. Aber der mindestbetrag wird in jedem fall gezahlt. Bekommst du also nur die 300 euro und verdienst 400 dazu, hast du am ende 700.

von Stiorra am 10.04.2013, 13:47



Antwort auf Beitrag von Swimfee

Hab letztens auch deswegen telefoniert. Das wichtigste zuerst: Jede Stadt und jedes Land handhabt das anders!! In meinem Kreis würde ich 700 Euro ausbezahlt bekommen, weil ich unter 30 Stunden arbeite. Das gilt nicht für einen Nachbarort, der zu einem anderen Kreis gehört. In diesem Fall würden die 400 Euro angerechnet. Also ruf mal bei deiner Elterngeldstelle an. Grüße

von Fravy am 10.04.2013, 14:02



Antwort auf Beitrag von Swimfee

Bei uns ist es so, das man im ersten jahr den nebenjob komplett angerechnet bekommt... heißt im enddefekt hast du "kein elterngeld" weil ja die 300€ weniger sind als deine 400€ erst im zweiten jahr wäre es okay einen nebenjob mit weniger als 30h/w anzunehmen und das volle geld zu erhalten...

von Sina26 am 10.04.2013, 14:36



Antwort auf Beitrag von Swimfee

Hier wird nichts angerechnet, sofern man den Mindestsatz bekommt und natürlich nicht noch von anderen Stellen Gelder bezieht. Habe auch den Mindestsatz gesplittet auf 2 Jahre und mein Teilzeiteinkommen von ca 450 Euro netto. Erst wenn man mehr als den Mindestsatz bekommt, wird der Verdienst angerechnet, aber auch nicht komplett.

von sternenfee75 am 10.04.2013, 15:07



Antwort auf Beitrag von Swimfee

Bekomme keine Bezüge. Bin in der glücklichen Lage nicht umbedingt arbeiten gehen zu müssen. Mache es aber für mein Ego und meinen Kopf. Möchte in ca 3 Jahren dann wieder richtig einsteigen. Danke für Eure Antworten werde demnächst mal bei der Elterngeldstelle anrufen und mich erkundigen. Bin gespannt was die mir erzählen.

von Swimfee am 10.04.2013, 20:24