Thema:
Kurze Frage bzgl. individuelles BV
Also, ich hatte vor dieser Schwangerschaft mit meiner Ärztin schon gesprochen wegen einem Beschäftigungsverbot gesprochen, wenn ich wieder schwanger bin. Sie meinte, sie könnte mir ein individuelles Beschäftigungsverbot geben, um die 20. Schwangerschaftswoche rum, wo ich die beiden späten FG hatte.
Jetzt eine Frage, nur zum Verständnis. Ich bekomm ja zwischen der 14-16. Woche eine Cerclage gelegt und bin dann erstmal 1-2 Wochen krank geschrieben. Wäre es dann nicht einfacher/logischer wenn ich direkt das BV bekomme und dann nicht nochmal für 1-2 Wochen arbeiten zu müssen (würde mir dann eh für die restliche Zeit Urlaub nehmen).
Mitglied inaktiv - 06.03.2014, 10:48
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Wann das BV ausgestellt wird, entscheidet Deine Ärztin. Es spricht doch nichts dagegen erst mal krank geschrieben zu sein.
von
Halluzinelle von Tichy
am 06.03.2014, 10:52
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Warum? Ist doch egal, wenn man krank geschrieben ist, ist man doch auch zu Hause ![](/icon/nr137.gif)
von
Allison_Cameron
am 06.03.2014, 11:04
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Hallo Du,
so direkt kann ich dir nicht helfen.
Ich habe ein BV seit Anfang der Schwangerschaft bzw. war davor eine Woche krank geschrieben.
Allerdings hat mein Arbeitgeber mir das BV ausgestellt.
Ich würde es auch eigentlich in deinem Fall logisch finden, dir direkt ein BV auszustellen.
Was sagt denn dein Arbeitgeber?
LG Britta
von
britta&tascha
am 06.03.2014, 12:34
Mein Arbeitgeber weiß davon noch nichts. Wollte jetzt morgen erstmal die Untersuchung abwarten
Mitglied inaktiv - 06.03.2014, 13:23
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in deinem fall würde ich auch auf ein sofortiges BV plädieren.
Du hast schon so viel durchgemacht, da sollte die ärztin kein risiko eingehen.
rede doch nochmal mit ihr drüber, wie groß deine angst ist usw.
wünsch dir viel glück
Mitglied inaktiv - 06.03.2014, 15:51
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Ja ich werde mal schauen was sie morgen sagt. Ich hoffe, sie lässt mit sich reden.
Mitglied inaktiv - 06.03.2014, 16:42
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BV hat immer Vorteile für die Mutter, weil das reguläre Gehalt gezahlt wird und somit die Elterngeld Berechnung besser ist. (alles was über 6 Wochen AU geht).
Ansonsten bist Du durch die Cerclage KRANK und dann kann kein BV ausgestellt werden, sondern eine AU....
von
Nicole_Meyer
am 06.03.2014, 16:08
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Ne Cerclage ist doch keine Krankheit.
Ich hatte auch eine und anschließend in BV.
von
Dancingstar
am 06.03.2014, 22:18
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Hallo!
Warum stellt dir deine FÄ erst so spät ein BV aus?Kann ich nicht verstehen...Meine FÄ stellte mir bei meiner Folgeschwangerschaft ab bestätigtem Herzschlag ein sofortiges BV aus.Ich hätte um nichts in der Welt mein Baby gefährden wollen (arbeite im OP,Arbeit sehr stressig und Fahrzeit zur Arbeit über 1 Stunde) und bei dir liegt die Sachlage ja nochmal anders,weil du 2 Kinder wegen MuMu-Schwäche verloren hast (ich hatte ja "nur" eine Totgeburt auf Grund von Nabelschnurumschlingung).
von
Olis Mama
am 07.03.2014, 13:00