Wusstet ihr dass man die Praxisgebür für die Vorsorgeuntersuchungen NICHT zahlen muss? Mir wurde die bei meiner letzten Schwangerschaft immer abgeknöpft!
Gut, ab nächstes Jahr fällt das weg, aber nun interessiert mich, ob ich das gezahlte Geld irgendwie zurückbekommen kann. Hat da jemand Erfahrung? Ich hab Montag meinen ersten Termin beim FA wegen meiner neuen Schwangerschaft. Zählt der Termin dann auch als Vorsorgetermin?
Ich habe jetzt eine Krankenkasse gefunden die sogar die verschreibungspflichtigen Medikamente, ohne Zuzahlungen, bezahlen. Könnte ich während der SS einfach so wechseln, oder machen die da Probleme?
von
Wasserratte
am 05.12.2012, 08:07
Hallo Guten Morgen ..
Was das Geld betrifft , das muss mann nicht zahlen ab dem 01.01.2013...und das davor bekommt mann nicht zurück denn da hat jeder das zahlen müssen , leider :)
Und was KK wechseln betrifft ,da fragst Du am besten die KK direkt ... Dem Artzt ist das egal , aber wie das mit der KK ist das ist unterschiedlich ...
Früher müsste ich nix bezahlen bei dem FA , und jetzt die Ultraschall U . schon ... nur drei waren von der KK übernommen die anderen habe ich bereits bezahlen müssen ( fand ich auch schlimm) ..Streptokokken test muss ich auch selber bezahlen , einfach schlimm.. aber so ist das eben ..
Lg Maki...
von
Maki777
am 05.12.2012, 08:32
ich musste auch immer zahlen, sobald du auch nur eine Frage stellst, ist das ein Beratungsgespräch, welches du bezahlen musst
würden nur die Untersuchungen gemacht werden, zählt es wohl zur Vorsorge
von
lara-sophie06
am 05.12.2012, 08:40
Hab grad nochmal gegoogelt...
http://www.dr-claudia-schumann.de/typo3/index.php?id=95
von
Wasserratte
am 05.12.2012, 08:53
Theoretisch musst du´s zur Schwangerschaftsvorsorge nicht bezahlen, aber wenn du nur eine Frage stellst ist das schon mehr als "normale" Vorsorge und die Gebühr wird fällig. Also eher Verarsche, diese Regelung.....
von
hinemoana
am 05.12.2012, 09:03
Wie die anderen schon geschrieben haben, die reine Vorsorgeuntersuchung kostet dich keine Praxisgebühr. Aber stellst du auch nur eine Frage bzw wird eine Untersuchung ausserhalb der Mutterschaftsrichtlinien gemacht wie z.b Abstrich auf Pilze oder Bakterien oder ausserplanmäßiger Ultraschall ist die Praxisgebühr fällig.
Zurück bekommst du das Geld ganz bestimmt nicht mehr.
Wegen dem Wechsel zur Krankenkasse: Das geht soweit ich weiß schon aber du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. So war es zumindest bei mir. Würde mich da mal genau erkundigen.
von
HeidiundPeter2
am 05.12.2012, 09:11
in der ss muss man das nicht zahlen, das ist richtig. aber gezahltes bekommst du nicht wieder! nach der entbindung musst du auch kein krankenhaustagegeld bezahlen.
von
kitkat170583
am 05.12.2012, 09:27
Hm also ich musste die Praxis Gebühren ganz normal bezahlen auch jetzt im SS ...
wie alle anderen auch , das ich schwanger bin wäre egal ,
und das ist ab dem 01.01.2013 abgeschafft worden , aber auch wieder für alle !
von
Maki777
am 05.12.2012, 09:44
So ich habe mich jetzt mal schlau gemacht
Der nette Mann von meiner Krankenkasse, erklärte mir, dass es immer im Ermessen des Arztes liegt, ob er die Gebür nimmt. Wenn ich das Geld nun zurückfordern will, muss ich mit meinem Arzt sprechen und beweisen, dass er keine außerplanmäßigen Untersuchungen gemacht hat. Da die Ärzte das aber meistens machen, wie zB. Abstriche oder Toxoplasmosetests, gibt es da so zu sagen keine Chane
Wegen dem Kassenwechsel... das ist kein Problem. Die neue Kasse nimmt mich auch wenn ich schwanger bin. Wenn ich diesen Monat noch kündige, dann bin ich ab 1.März bei der neuen Kasse
von
Wasserratte
am 05.12.2012, 12:02
Hallo zusammen,
also ich musste bischer bei keiner Schwangerschaft die 10 € bezahlen, egal wie viel Fragen ich gestellt habe oder ob ein Abstrich gemacht wurde. Das war schon 2009 nicht der Fall als ich das erste mal schwanger wurde, damals musste ich auch nichts zahlen?! Man sagte mir " wenn Sie schwanger sind, müssen Sie das nicht zahlen"
LG Sunny
von
Sunshine84
am 05.12.2012, 18:46