Schwanger - wer noch?

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Kindergeld/ Elterngeld

Thema: Kindergeld/ Elterngeld

Ich war gestern ziemlich erschrocken weil ich bei den Kindergeldantrag gelesen hab das die die Orginal Geburtsurkunde von den kleinen dann haben wollen...Muss ich denn das wirklich??? Die anderen Anträge müssen doch auch weg mit der Geburtsurkunde...Wie stellen die sich das denn vor??? Dann noch wegen den Elterngeld vielleicht kennt sich da ja schon jemand mit aus...Ich möchte gern die ersten zwei monate machen,mein mann soll dann bis zum vierten lebensmonat und den weiteren rest dann ich...Geht das denn überhaupt so wie ich mir das vorstelle??? Wie habt ihr das denn gemacht??? Ich danke schonmal für die ganzen antworten... Liebe grüsse

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 11:43



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kann mich nicht erinnern die Original Urkunde geschickt zu haben. Die haben natürlich eine Kopie bekommen. Das Orig. muß man doch selber aufbewahren.

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 11:54



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Keine Panik,man bekommt für jeden Antrag eine extre original Geburtsurkunde. Für alle Ämter ,auch für den Kindergeldantrag. Liebe grüße Anna

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 11:55



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dafür kriegt man die geburtsbescheinigungen lg

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 12:03



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Es gibt speziell zur Beantragung des Kindergeldes eine eigene Urkunde. Die will die Kindergeldstelle deshalb im Original um Doppelzahlungen zu vermeiden (weil ja du und der Vater Anspruch drauf haben, es aber nur einem gewährt werden kann). Ob das Elterngeld gestückelt werden kann weiß ich leider nicht. Wir werden (wenn sich unsere Situation nicht ändert) es so machen, dass mein Mann die ersten beiden Lebensmonate (während meines Mutterschutzes) die Elternzeit mit Elterngeld beantragt. Ich bekomm in der Zeit noch meine Bezüge weitergezahlt und da würde das Elterngeld bis auf 0 gekürzt werden. Und wenn mein Mutterschutz um ist, geh ich in Elternzeit.

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 12:08



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ja so hatte ich das auch vor gehabt zuerst mit den elterngeld aber dann hat man mir gesagt das ginge so nicht...und das mein mann dann nicht sein urlaubsgeld kriegen würde...Er kriegt das immer im august

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 12:12



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so dachte ich das zuerst auch, hab dann aber nochmal nachgelesen und eigentlich steht nichts drin wieso es nicht gehen sollte. Ich werde aber nochmal bei uns im Info-Zentrum anrufen und mich erkundigen. Das mit dem Urlaubsgeld ist natürlich doof....

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 12:20



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du bekommst vom standesamt genug originale, und auch genau die, die du brauchst (steht meistens drauf für wen die sind) um die dann wegzuschicken. die, die ihr behalten müsst, brauchst du nicht wegschicken.

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 12:23



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ich habe immer 1 geburtsurkunde und 3 abschriften bekommen. 1für dich 1 für kindergeld 1 für elterngeld 1 für krankenkasse kati

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 12:27



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Ja, das Elterngeld kann auch gestückelt werden. Das wissen nur die wenigsten. Als ich bei der Beratungsstelle für Schwangerschaft war, hat man mir das sogar vorgeschlagen, da man so auch keine finanziellen Einbußen hat und gerade in der ersten Zeit nach der Gebrut beide Elternteile zu hause wären. So wollte ich es eigentlich auch machen, d.h. während ich noch 8 Wochen im Mutterschutz bin und quasi mein "volles Gehalt" bekomme, würde mein Freund 2 Monate Elternzeit nehmen. Anschließend würde er wieder voll arbeiten gehen und ich 12 Monate Elternzeit nehmen. Die zusätzlichen 2 Monate Elternzeit, die der andere Elternteil nehmen kann, müssen nämlich NICHT hinten drangehangen werden. Leider kann mein Freund aber keine Elternzeit nehmen, dass geht bei ihm jobmäßig nicht. Schade... lg babygirl

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 12:40



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Hallo, erkundige dich noch mal, ob das wirklich so geht. Ich habe gelesen, wenn man direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, zählt der Mutterschutz gleich mit! D.h. die beiden Monate gehen dir geldmäßig so oder so flöten, es sei denn, du gehst zw. MuSchu und Elternzeit arbeiten... LG, Mari

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 13:57



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Werde ich machen. Ich glaub die haben bei uns immer mittwochs offen für allgemeine Fragen. Ich hoffe, ich denke dran. Bin zur Zeit soooo vergesslich Sollte es tatsächlich so sein wie du sagst, häng ich einfach zw. MuSch und EZ ein paar TAge Resturlaub dazwischen, dann hat sich der Kas auch gegessen...

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 14:16



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Also auch das Urlaubsgeld deines Mannes muss anteilig gezahlt werden. D.h. wenn er zwei Monate Elternzeit in Anspruch nimmt, stehen ihm anteilig für zehn Monate die Leistungen zu. LG Vero

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 14:46