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Kann man Vater auf der Geburtsurkunde schreiben lassen?

Thema: Kann man Vater auf der Geburtsurkunde schreiben lassen?

Hallo ich habe ein Frage , wie das wenn der Kindsvater (zu 100%sicher wer), das Kind nicht will . Und ich bekomme es aber und es kommt auf die Welt, wie läuft das ab mit der Geburtsurkunde. Mein Name als Mutter kommt ja drauf und er ? Muss ich da nur den Namen nennen oder hat wird er brieflich gefragt wenn ich ihn als Kindsvater angebe und kann dann entscheiden ob er drauf stehen will oder nicht ? Und wenn er nicht drauf steht, hab ich dann automatisch das alleinige Sorgerecht?

von Panduin am 14.09.2023, 13:21



Antwort auf Beitrag von Panduin

Hallo wenn du ihn als Vater angibst steht er dann mit drauf ! Du musst ihn ja nicht angeben ! Ist zwar blöd wenn man dann sagen muss, man weiß nicht wer der Vater ist ! Aber wenn du nicht willst das er belangt wird , dann wird es wohl nicht anders gehen !

von Bineminidino am 14.09.2023, 13:57



Antwort auf Beitrag von Panduin

Wenn ihr nicht verheiratet seit - hast du automatische das alleinige Sorgerecht. Ob er auf der Geburtsurkunde steht - ist rechtlich egal. Später vielleicht fürs Kind emotional blöd, wenn da niemand steht. Unterhalt muss es trotzdem zahlen - hier kannst du eine kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt beantragen - die kümmern sich dann die nächsten 18-25 Jahre um das Thema und für die Zwischenzeit kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt schreibt ihn dann zur Vaterschaftsanerkennung an - das kann er freiwillig machen oder es geht vor Gericht zur Vaterschaftsfeststellung.

von Lena_1922 am 14.09.2023, 14:43



Antwort auf Beitrag von Panduin

Wenn du das 18 Jahre ohne kannst....

von misses-cat am 14.09.2023, 17:35



Antwort auf Beitrag von Panduin

Nur noch ein kurzer Hinweis zum Unterhalt: Dein Kind hat ein Recht auf den Unterhalt und du kannst nicht einfach über seinen Kopf hinweg entscheiden, darauf zu verzichten.

von Ninikuss am 15.09.2023, 02:32



Antwort auf Beitrag von Panduin

Wenn ihr verheiratet seit, steht er automatisch mit auf der Geburtsurkunde und ihr habt auch automatisch geteiltes Sorgerecht. Wenn ihr das nicht seit, musst du ihn beim Jugendamt angeben (vor der Geburt am besten einen Termin dafür machen). Der Vater wird dann angeschrieben und kann zustimmen oder dem widersprechen. Sollte er widersprechen, wird sich das Jugendamt sich an dich wenden, um nochmal nachzufragen ob er wirklich der Vater ist. Sagst du ja, kümmert sich Jugendamt um alles, du bist aber zur Mitarbeit verpflichtet (wie das genau aussieht, ist unterschiedlich). Natürlich kann er dann immer noch die Mitarbeit verweigern, aber dann kommt es unter Umständen zu einem gerichtlichen Verfahren zwischen Jugendamt und Vater. In dieser ganzen Zeit, bekommst du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, die holen sich das Geld beim Vater wieder. Das Sorgerecht liegt bei unverheirateten grundsätzlich ausschließlich bei der Mutter, außer die Mutter und der Vater (vor der Geburt muss Vaterschaft anerkannt werden/ nach der Geburt muss der Vater in der Geburtsurkunde stehen) verfassen beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung. Du kannst das auch verweigern, wenn der Vater es will. Der Vater hat aber ein Recht auf Umgang und kann Umgang/Sorgerecht einklagen. Grundsätzlich muss eine Mutter immer einen Kontakt zum Vater ermöglichen, wenn dieser Kontakt dem Kind (es ist egal, wie es der Mutter damit geht) nicht schadet. Wenn es schädlich ist, muss dies tatsächlich auch gerichtlich festgestellt werden. Um alle Rechte deines Kindes (Unterhalt, Recht auf Abstammung) zu erfüllen (dazu bist du auch verpflichtet), solltest du Kontakt zum Jugendamt aufnehmen und dich da unverbindlich informieren, wie du in deinem Fall vorgehen solltest. Pro Familia kann dir auch Auskunft geben, ist etwas anonymer, aber die sind nicht immer auf den neusten Stand. Aber keiner kann dich dazu zwingen, einen Vater anzugeben, aber dein Kind kann die Information später von dir einklagen (ich glaube mithilfe des Jugendamtes schon ab 14 Jahren).

von anna- am 15.09.2023, 12:54