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Beschäftigungsverbot

Thema: Beschäftigungsverbot

Hallo,habe ein Beschäftigungsverbot bekommen... weiss jemand wie das jetzt mit meinem Lohn weiter läuft?? Bekomme ich den vom Arbeitgeber ganz normal weiter?? Vielen Dank!!!! LG Daniela

von pricess20 am 29.10.2012, 14:20



Antwort auf Beitrag von pricess20

Hallo, Du bekommst dein Lohn bis zum mutterschutz weiter natürlich ohne zuschläge ..... Wenn dein Arbeitgeber gut versichert ist , dann holt er sich das von der Versicherung wieder ubd nicht von der Krankenkasse wie viele denken ...

von JenJen131284 am 29.10.2012, 14:26



Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Von welcher Versicherung denn, wenn nicht von der Krankenversicherung???

Mitglied inaktiv - 29.10.2012, 15:17



Antwort auf Beitrag von pricess20

Du bekommst deinen Lohn solange, bis du in den Mutterschutz gehst. Oder wenn du einen befristeten Vertrag hast, dann, bis der Vertrag ausläuft. LG Pearlymaus

von Pearlymaus am 29.10.2012, 14:29



Antwort auf Beitrag von pricess20

was erzählst du da? Der Arbeitgeber erhält das Geld im vollen Umfang von der Krankenkasse zurück: http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html da Absatz 2 Nr.2

von jennysmum am 29.10.2012, 15:14



Antwort auf Beitrag von jennysmum

Das sind versicherungen die Arbeitgeber abschliessen oder auch nicht .... So hat es mir mein Arbeitgeber erklärt .ich bekomme ganz normal mein bruttolohn nur ohne wochenendzuschläge oder auch nachtzuschläge

von JenJen131284 am 29.10.2012, 18:36



Antwort auf Beitrag von pricess20

Das ist mit der Versicherung habe ich noch nie gehröt, dafür zahlen die Arbeitgeber die Umlage 2 und wenn eine Mitarbeiterin dann BV bekommt, bekommen sie dann die Gelder von der KK.

von Nadine070279 am 29.10.2012, 16:47



Antwort auf Beitrag von Nadine070279

Ich kenn das auch nur mit der U2

Mitglied inaktiv - 29.10.2012, 20:35



Antwort auf Beitrag von pricess20

es gibt bestimmte versicherungen die in so einem Fall greifen, aber die haben viele halt nicht abgeschlossen, also die AGs. Du MUSST den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate erhalten, bis zum Mutterschutz. Also wenn du Zuschläge bekommen hast, dann müssen die in der Lohnfortzahlung mit berechnet sein. Das heißt du würdest mehr wie dein normalen Nettolohn bekommen. Viele AGs hoffen auf das Nichtwissen der AN und überweisen einfach nur den normalen Lohn. Ich hatte dagegen geklagt, da mein AG mit so über 2000€ unterschlagen hat (diese und letzte Ss) und habe gewonnen!

von 2zaubermäuse am 29.10.2012, 21:05