Schwanger - wer noch?

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Huhu...brauche bitte euren Rat!

Thema: Huhu...brauche bitte euren Rat!

Hallöchen an alle Ich war bisher stille Mitleserin, deswegen stelle ich mich ganz kurz vor: ich bin 23 und nach mehr als 12 ÜZ hat es endlich geklappt Ich fange heute die 11.SSW an. Nun zu meiner Frage an euch. Ich weiß erst seit knapp einer anderthalben Woche das ich schwanger bin. Anfang Juli habe ich bei einem neuen AG angefangen, dieser hat mich aus absolut heiterem Himmel letzte Woche Dienstag gekündigt. Nun habe ich mich belesen, lt. Mutterschutzgesetz ist die Kündigung unwirksam, wenn ich innerhalb von 14 Tagen meinem "noch-Arbeitgeber" die Schwangerschaft mitteile. Heißt also bis nächste Woche Dienstag wäre die Frist. Allerdings könnt ihr euch sicherlich vorstellen, wie ungern ich dort wieder hin gehen und arbeiten möchte, allein der Gedanke daran bereitet mir zittrige Hände, weil ich einfach Angst habe, wie ich behandelt werden würde... Ich habe nun viel über Beschäftigungsverbote gelesen und überlege nun natürlich, ob meine FÄ mir so ein BV ausstellen kann bzw.würde. Für mich wäre es psychisch eine echt große Belastung dort wieder arbeiten zu gehen. Was denkt ihr: kann und würde mir meine FÄ aus diesen Gründen ein BV erteilen? Freue mich über eure Antworten!

von Jessi411 am 08.10.2012, 15:43



Antwort auf Beitrag von Jessi411

bin auch grat in der 11ssw. Dies mal hab ich es von meiner Chefin bekommen. Frage deine FÄ doch einfach habe bei mein sohn vor 4 Jahren auch ein Bv ausdiesen grund bekommen.

von Michaelkora am 08.10.2012, 16:05



Antwort auf Beitrag von Jessi411

Hallo, Ich denke mal, es kommt darauf an in welcher Branche du arbeitest. Du hast ja nun ersteinmal die Kündigung erhalten, d.h. du kannst nicht nur so einfach zum Arbeitgeber gehen und sagen " ich bin schwanger" und daher unkündbar. Meine Freundin hatte das gleiche Problem, sie musste vors Arbeitsgericht. Ich persönlich bin Risikoschwanger 2006 Gestose und Frühgeburt und 2011 Fehlgeburt, habe dazu Asthma und mein FA stellt kein BV aus was ich auch richtig finde. Ein BV sollte nur in wirklich schwerwiegenden SS, bei Blutung usw. ausgestellt werden. Man muss ja immer bedenken eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Ich habe damals mit meinem Arbeitgeber frühzeitig über meine Schwangerschaft gesprochen und er hat mir ein BV erteilt.

von Schlumpfinchen1980 am 08.10.2012, 16:12



Antwort auf Beitrag von Jessi411

Ich habe auch aus psychischen Gründen ein BV erhalten (in der 14. SSW), habe allerdings sehr hart darum kämpfen müssen! Das hat meine psychische Situation damals nicht unbedingt verbessert! Du bist rechtlich auf der sicheren Seite, was den Kündigungsschutz angeht, aber du wirst dieses Recht wohl wirklich einklagen müssen! Leider ist es nicht ganz so einfach wie es für den Anfang klingt! Da geht es um Tatsachen wie, das du nachweisen musst, das die SS wirklich erst so spät bestätigt wurde und du offiziell (!!!) tatsächlich nichts davon wusstest! Also es dürfen keine Arztbefunde existieren, die irgendwas mit der SS zu tun haben! ... Und das ist im Zweifelsfall nur die Spitze vom Eisberg! Ich war selbst eine zeitlang "auf der Arbeitgeberseite tätig" und hatte immermal wieder mit solchen Situationen zu tun! Übrigens: Ein BV aus nicht offensichtlichen, körperlichen Gründen gibt immer Anlass zu Diskussionen über Arbeitsmoral und Fairness gegenüber den "fleißigen schwangeren Mitbürgerinnen" die aus welchen Gründen auch immer bis in den Kreißsaal arbeiten! Sowohl hier im Netz und auch in der Welt draußen! Viel Glück und gute Nerven

von gwasslschdribbe am 08.10.2012, 16:47



Antwort auf Beitrag von Jessi411

Hast eine PN. Ich habe in der gleichen Situation wie du gesteckt...

von Windelknecht am 08.10.2012, 20:01