Schwanger - wer noch?

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Hilfe: BV?!

Thema: Hilfe: BV?!

Hallo Zusammen, ich habe vom AG aufgrund meiner Schwangerschaf ein Beschäftigungsverbot ab dem 01.01.2021 ausgestellt bekommen (habe den Brief bereits erhalten) Nun teilte mir mein Chef mit, dass das auf den 01.02.2021 geändert wird (noch liegt nichts schriftliches vor). Darf der AG die Zeit einfach nach hinten verlegen? LG!

von DajP am 30.12.2020, 01:05



Antwort auf Beitrag von DajP

Der Arbeitgeber Kanadas Beschäftigungsverbot immer aufheben, wenn er geeignete, mit dem Mutterschutzgesetz vereinbare Arbeit für die Schwangere hat. Es kann also sein, dass er dich auch, wenn du ab 1.2. nicht arbeiten darfst, das am 15.2. wieder darfst, wenn er dich andersweitig einsetzen kann.

von 3wildehühner am 30.12.2020, 04:01



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?

von DajP am 30.12.2020, 06:50



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?

von DajP am 30.12.2020, 06:50



Antwort auf Beitrag von DajP

Die Grundlage ist das er dich vielleicht noch einen Monat wo anders einsetzen kann, das geht immer vor dem BV

von misses-cat am 30.12.2020, 07:37



Antwort auf Beitrag von DajP

Paragraph 13 Abs 1 Nr. 3 MuSchG

von die_ente_macht_nagnag am 30.12.2020, 09:48



Antwort auf Beitrag von DajP

Einfach mal das MuSchG lesen. Das steht da drin....

von Meyla am 30.12.2020, 13:58



Antwort auf Beitrag von DajP

Ja darf er wie ja hier schon geschrieben wurde . Sei froh , ich war froh darüber , noch bissl arbeiten zu dürfen (sofern es dir soweit gut geht )

von Tanni311 am 30.12.2020, 14:38



Antwort auf Beitrag von DajP

Kommt auch darauf an, weshalb du ins BV geschickt wurdest.. Bei mir hätte man gar nichts tun können, da ich Blutungen hatte und das eine Schutzmaßnahme war. Aber sonst stimme ich den anderen zu.

von Lvlv_x3 am 30.12.2020, 16:50



Antwort auf Beitrag von Lvlv_x3

Dann hast du das BV aber von deinem Frauenarzt bekommen oder ? Weil der Frauenarzt stellt das BV bei Gefährdung von Mutter und Kind oder halt Komplikationen aus und da kann der Arbeitgeber noch so einen tollen/entspannten Job anbieten. Der AG stellt das BV nur aus wenn er keinen passenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann

von Jennyd am 30.12.2020, 18:53



Antwort auf Beitrag von DajP

Sofern du kein Troll bist: Es ist auch rechtens, wenn dich dein AG Monate nach Beginn des BV wieder einberuft, wenn er eine Aufgabe gefunden hat, die mit deiner Schwangerschaft vereinbar ist. Komisch finde ich, dass dein BV für die Zukunft gestellt wird (auch 1.1.). Wenn dein Arbeitsplatz laut Betriebsarzt nicht geeignet ist, ist er das doch ab sofort und nicht erst Wochen später. Außer es gibt noch Alternative Aufgaben für diese Zeit und er weiß jetzt schon, dass in der Zukunft keine mehr vorhanden sind. Aber dann würde es reichen, den an deinem letzten Arbeitstag auszustellen. Ernst gemeinte Frage: Was ist denn der Hintergrund dafür? Ich habe diesen Wisch übrigens erst Wochen nach Aussprechen des BV erhalten, rückwirkend zum letzten Tag. Wurde nach Mitteilen der Schwangerschaft direkt heimgeschickt.

von Ruto am 31.12.2020, 10:35