Hallo Zusammen,
ich habe vom AG aufgrund meiner Schwangerschaf ein Beschäftigungsverbot ab dem 01.01.2021 ausgestellt bekommen (habe den Brief bereits erhalten) Nun teilte mir mein Chef mit, dass das auf den 01.02.2021 geändert wird (noch liegt nichts schriftliches vor). Darf der AG die Zeit einfach nach hinten verlegen?
LG!
von
DajP
am 30.12.2020, 01:05
Der Arbeitgeber Kanadas Beschäftigungsverbot immer aufheben, wenn er geeignete, mit dem Mutterschutzgesetz vereinbare Arbeit für die Schwangere hat.
Es kann also sein, dass er dich auch, wenn du ab 1.2. nicht arbeiten darfst, das am 15.2. wieder darfst, wenn er dich andersweitig einsetzen kann.
von
3wildehühner
am 30.12.2020, 04:01
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?
von
DajP
am 30.12.2020, 06:50
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?
von
DajP
am 30.12.2020, 06:50
Die Grundlage ist das er dich vielleicht noch einen Monat wo anders einsetzen kann, das geht immer vor dem BV
von
misses-cat
am 30.12.2020, 07:37
Paragraph 13 Abs 1 Nr. 3 MuSchG
von
die_ente_macht_nagnag
am 30.12.2020, 09:48
Einfach mal das MuSchG lesen. Das steht da drin....
von
Meyla
am 30.12.2020, 13:58
Ja darf er wie ja hier schon geschrieben wurde .
Sei froh , ich war froh darüber , noch bissl arbeiten zu dürfen (sofern es dir soweit gut geht )
von
Tanni311
am 30.12.2020, 14:38
Kommt auch darauf an, weshalb du ins BV geschickt wurdest.. Bei mir hätte man gar nichts tun können, da ich Blutungen hatte und das eine Schutzmaßnahme war.
Aber sonst stimme ich den anderen zu.
von
Lvlv_x3
am 30.12.2020, 16:50
Dann hast du das BV aber von deinem Frauenarzt bekommen oder ? Weil der Frauenarzt stellt das BV bei Gefährdung von Mutter und Kind oder halt Komplikationen aus und da kann der Arbeitgeber noch so einen tollen/entspannten Job anbieten. Der AG stellt das BV nur aus wenn er keinen passenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann
von
Jennyd
am 30.12.2020, 18:53
Sofern du kein Troll bist:
Es ist auch rechtens, wenn dich dein AG Monate nach Beginn des BV wieder einberuft, wenn er eine Aufgabe gefunden hat, die mit deiner Schwangerschaft vereinbar ist.
Komisch finde ich, dass dein BV für die Zukunft gestellt wird (auch 1.1.). Wenn dein Arbeitsplatz laut Betriebsarzt nicht geeignet ist, ist er das doch ab sofort und nicht erst Wochen später. Außer es gibt noch Alternative Aufgaben für diese Zeit und er weiß jetzt schon, dass in der Zukunft keine mehr vorhanden sind. Aber dann würde es reichen, den an deinem letzten Arbeitstag auszustellen.
Ernst gemeinte Frage: Was ist denn der Hintergrund dafür?
Ich habe diesen Wisch übrigens erst Wochen nach Aussprechen des BV erhalten, rückwirkend zum letzten Tag. Wurde nach Mitteilen der Schwangerschaft direkt heimgeschickt.
von
Ruto
am 31.12.2020, 10:35