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Gibt es hier Partnerschaften wo ein elternteil alg2 bezieht?

Thema: Gibt es hier Partnerschaften wo ein elternteil alg2 bezieht?

hi mädels folgendes problem: Ich wohn normalerweise mit zwei weiteren also zu dritt in einer wohngemeinschaft diese wird ( im moment noch zumindest) auch als dieses annerkannt....nun wohnt aber der KV meines ungeborenen auch in diesem haus sprich wir werden, so wie es im mom für uns zumindest aussieht, als eheähnliche gemeinschaft eingestuft. wir sind allerdings kein paar und haben vorher schon zusammen in dieser wg gewohnt sprich es war eigentlich nie die rede von auszug nur wegem dem kind... er verdient 1400,00 auf selbständigkeitsbasis und nun ist natürlich die frage : bekomm ich weiterhin mein geld bzw wieviel bekomm ich weiterhin? kann mir da vielleicht wer helfen von euch der damit erfahrung hat? gruß jenny

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 14:12



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hi also wenn du jetzt was bekommst müsstest du auch noch was bekommen naja also eigendlich dürfen sie euch nicht als partner einstufen da er sonst ja mitgerechtnet wird da würde ich beim arbeitsmant nochmalnachhacken das ist nicht richtig lg moni

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 14:36



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oh ja, schwere situation. wie soll man dem amt klar machen, dass man ja nicht gleich eine beziehung haben muss mit dem kindsvater... die sind doch alle etwas blöde da. was euch dabei wirklich helfen könnte, wäre die tatsache, das ihr vorher schon als wg gemeldet war und ihr zwei ja auch nicht alleine wohnt... möcht der kv denn die vaterschaft anerkennen? evt. gäbe es ja sonst die möglichkeit, dass man dem amt sagt, dass man nicht wüsste, wer der vater ist. irgendwie muss man sich ja durchschummeln... leider habe ich keinen konkreten rat für dich.. tut mir leid. trotzdem lg juchee

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 14:42



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Klar könnte man sagen man kenne den vater nicht...aber was passiert wenn a) das rauskommt und b) wenn es mal streß unter uns gibt? was mach ich dann? wenn er sagt er verweigert mir jegliche zahlung er ist eh nicht angeben .... am ende werd ich noch strafrechtlich rangezogen..... Im mom hoffen wir das es hilft das wir nun schon vorher zusammgen gewohnt haben und zu dritt sind...aber mal gucken ...schade das du mir nicht helfen kannst ;(

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 14:49



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Also so wies aussieht wird sein Gehalt wohl mit angerechnet. Es ist fast unmöglich dem Amt klarzumachen das ihr in einer wohnung lebt, er der kindesvater ist, aber es keine Beziehung gibt.

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 14:53



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Hi! Ich habe mal meiner besten Freundin "obdach" gewährt. Sie hätte damals für den Übergang HartzIV beantragen müssen, da sie vorher im Ausland gearbeitet hat. Das Amt hat sofort meine Lohnabrechnungen zur Bearbeitung anzufordern. Wir galten sofort als Bedarfsgemeinschaft! Da ich relativ gut verdiene hätte ich ihren Unterhalt (inkl. Krankenversicherung) zahlen müssen. Ich gehe nicht davon aus, dass die euch die WG glauben. Einer von euch sollte daran denken auszuziehen. Selbst mit einem "neutralen" WG-Partner ist es super-schwer dem Amt nachzuweisen, dass man keine Bedarfsgemeinschaft darstellt. Tut mir leid, dass ich nur so schlechte "Infos" habe... LG Shinead die auch AE ist... PS: Den Vater solltest Du auf jeden Fall angeben! Nicht nur wegen der Unterhaltszahlungen, sondern auch um des Kindes wegen. Ich fände es nicht toll, wenn auf meiner Geburtsurkunde "unbekannt" stünde

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 15:03



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hi jenny, in der HInsicht ist alles sehr viel strenger geworden. Es gibt inzwischen einen Aussendienst, der einfach vor der Tür steht um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine eheähnliche G. oder nur um eine WG handelt. Neuerdings gilt ebenfall: Ein Jahr zusammen und/oder Kind = eheähnlich! Du wirst es siehr schwer haben, beim Zusammenleben in einer Wohnung (hab ich das richtig verstanden?), dies durchzusetzen. Ich wäre da SEHR vorsichtig, da man in neuester Zeit auch hübsch "verschwenderisch" ist mit Anzeigen wegen Betrug! Da du momentan ALG II bekommst, geh doch bitte mal mit diesem zum Amtsgericht, laß dir einen Berechtigungsschein geben und geh damit zum Anwalt um dich beraten zu lassen. Wenn ihr wirklich nur eine WG seid (oh menno mit Kind.....), wird wenn überhaupt ER dich beraten können! LG Flocke

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 17:47