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Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Thema: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben. Ich habe da mal eine Frage und hoffe, dass ihr mir da ein paar nähere Infos aus eigener Erfahrung mitteilen könnt. Wenn man (wann auch immer in der Schwangerschaft) in ein BV geht, welches der Arzt verordnet - wie läuft das mit dem Gehalt? Ich meine, auf welches Gehalt bezieht sich das Geld, welches man während des BV bekommt? Ich habe was gelesen, dass es auf die letzten 3 Monate VOR der Schwangerschaft bezogen wird. Das wäre bei mir sehr sehr ungünstig. Vielen Dank vorab für eure Erfahrungen! Wisst ihr, wer mir dazu dann noch fachliche Info's geben kann? Also an wen wendet man sich da? Krankenkasse? Liebe Grüße, Sophie

von Sophie143 am 06.04.2020, 12:41



Antwort auf Beitrag von Sophie143

Das Gehalt zahlt Dein Arbeitgeber und errechnet sich aus den drei vorherigen Monatslöhnen,er bekommt das Geld aber von der Krankenkasse zurück.

Mitglied inaktiv - 06.04.2020, 12:49



Antwort auf Beitrag von Sophie143

Du bekommst das, was du normalerweise erzielen würdest, wenn du regulär zur Arbeit gehst. Also dein normales Gehalt. Das ist unabhängig von der Art des BV.

von Meyla am 06.04.2020, 12:49



Antwort auf Beitrag von Meyla

Bei mir ist es so, dass die Schwangerschaft Ende März festgestellt wurde. Ich habe zum 01.03. aber eine Änderung auf Vollzeit vorgenommen und die Monate vorher nur sehr gering in Teilzeit gearbeitet. Daher die Frage. Wenn nur die Monate 12/2019 bis 02/2019 zur Grundlage genommen werden, wäre das für mich absolut schlecht. Ich habe eben aber auch das hier gefunden: https://www.frag-einen-anwalt.de/Berechnung-Gehalt-Beschaeftigungsverbot--f303190.html

von Sophie143 am 06.04.2020, 12:51



Antwort auf Beitrag von Sophie143

Dein Gehalt was in dem Vertrag steht bekommst du. Ich habe die 3 Monate vor dem BV wegen überstunden mehr verdient als ich dann beim BV bekommen habe. Du kriegst das was im Vertrag steht also bei dir wäre dein Vollzeitgehalt. Ich bin es mir aber nicht sicher.

von Senii am 06.04.2020, 13:48



Antwort auf Beitrag von Sophie143

Also bei mir wurde das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate VOR der Schwangerschaft genommen, so steht es auch im Mutterschutzgesetz. Ist in deinem Fall echt blöd, aber so ist die gesetzliche Grundlage.

von LaMaNo010819 am 06.04.2020, 17:30



Antwort auf Beitrag von LaMaNo010819

Das Durchschnittsgehalt ist nur bei Zulagen (Schicht, Wochenende, Feiertage, Nachtstunde, etc.) wichtig. Dein Grundgehalt bekommst du so wie es im Vertrag steht, das heißt du bekommst zumindest dein Grundgehalt für die Vollzeitstelle im BV. Ich habe vor meinem BV meinen Resturlaub nehmen müssen, dann war ich krank, somit habe ich keine extra Leistungen erarbeitet und werde im BV jetzt auch nur mein Grundgehalt bekommen.

Mitglied inaktiv - 06.04.2020, 17:54



Antwort auf Beitrag von Sophie143

Am besten du wendest dich da mal an deine Krankenkasse, die können dir dort definitiv weiterhelfen. Denn dein AG bekommt das Geld, was er dir im BV zahlt von dort erstattet.

Mitglied inaktiv - 06.04.2020, 13:01



Antwort auf diesen Beitrag

Du bekommst das, was du so auch bekommen würdest Wenn du jetzt einen VZ vertrag hast, bekommst du auch VZ Geld Dir dürfen keine Nachteile entstehen Was eben wegfällt, sind Schichtzulagen etc

von rose_dust am 06.04.2020, 14:14



Antwort auf Beitrag von Sophie143

Bei mir ist es wie bei dir. Ich habe die Stelle und Stundenzahl gewechselt quasi mit eintreten der Schwangerschaft und war von Anfang an im BV. Bekomme das Gehalt, dass bei der aktuellen Stelle bezahlt wird. Ich war deswegen auch nervös, weil es schon einen Unterschied (vor allem fürs Elterngeld) gebracht hätte. Sogar, wenn du vor eintreten der Schwangerschaft kein Gehalt bekommen hättest, würde dein Gehalt nach Vertrag bezahlt. Wie schon vorher beschrieben: der 3-Monatige Durchschnitt zählt nur wechselndem Gehalt wegen Zulagen etc. Alles Gute dir!

von Ani.Me am 07.04.2020, 16:51



Antwort auf Beitrag von Sophie143

Hallo, Du bekommst im BV das, was du auch ohne BV bekommen würdest. D.h. bei dir ist es das höhere Gehalt. Falls jetzt schon vertraglich vereinbart sein sollte, dass du ab z. B Juni nur halbtags arbeitest, würdest du ab Juni nur halbtags Gehalt bekommen. Die 3 Monate vor der Schwangerschaft werden bei den Frauen zur Berechnung herangezogen, die schwankende Gehalt haben, z.B. Sonntagszuschläge usw. Auch Zuschläge müssen im BV gezahlt werden, allerdings werden die dann versteuert. LG luvi

von luvi am 08.04.2020, 22:23