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Gastronomie und Schwangerschaft

Thema: Gastronomie und Schwangerschaft

Hallo zusammen, kurz vorab, ich bin noch gaaanz am anfang meiner Schwangerschaft und war noch nichtmal beim Arzt. Termin zur Bestätigung ist am Freitag. Aber vllt kennt ihr das ja... die Gedanken kreisen trotzdem. Folgendes: Ich arbeite Vollzeit (39 Std / Woche) im Büro + 2 Stunden Fahrzeit am Tag. Zusätzlich arbeite ich ca 10 mal im Monat für jeweils ca. 4 Std. von 18-22 Uhr in der Gastronomie. Das ganze war vor der ss natürlich schon manchmal stressig. Die nächste Zeit will ich es aufjedenfall auch noch weiter so durchziehen, befürchte aber, dass mir das auf Dauer zu viel wird. Jetzt hab ich gelesen, dass man nach 20 Uhr nur mit Einwilligung und ärztlichem Attest arbeiten darf. Was würde passieren, wenn ich keine Einwilligung dazu gebe? Bin ich dann in meinem Minijob im BV? Frühere Arbeitszeiten wären aufgrund meines Hauptjobs kaum möglich, außerdem öffnet das Restaurant auch erst um 18 Uhr. Oder wäre es kein BV weil ich ja auch einfach Einwilligen könnte und bis 22 Uhr arbeiten könnte... würde ich dann Gehaltseinbuse im Minijob haben? Müsste ich zustimmen, wenn mein Minijob Arbeitgeber mich dann zukünftig ca 20 mal im Monat für 18-20 Uhr einteilt? Vielen lieben Dank für eure Hilfe bzw Meinungen.

von Ani95 am 02.10.2023, 18:03



Antwort auf Beitrag von Ani95

Hello, Also zu deinem bv im Minijob kann ich dir nichts sagen, allerdings hatte auch ich in meiner 1. ss meinen Hauptjob Vollzeit und jedes wochende Freitag Samstag Sonntag in der Gastronomie gearbeitet es war ok habe keine Kisten mehr getragen und keine zu schweren Tabletts und nicht zu viele Teller . Mach es solange wie es sich für dich richtig anfühlt und du dich nicht Überanstrengst fühlst :) Lg

von Michelle2007 am 02.10.2023, 19:28



Antwort auf Beitrag von Ani95

Also soweit ich weiß gibt dir der Chef das BV wenn er mit dir diesen Gefärdungs Beurteilungsbogen durch gegangen ist und er nicht alle Punkte einhalten kann. Und diesen Bogen muss er ausfüllen. Wenn du oder das Baby in Gefahr seit dann macht das auch der FA. Ansonsten nur der Chef. Wenn du die Bestätigung hast vom FA solltest du mit deinem Chef / Chefin abklären lassen dann siehst ja ob du ins BV geschickt wirst oder in Teil BV

von Saphira91 am 02.10.2023, 19:33



Antwort auf Beitrag von Ani95

Ein BV dürfte es nicht geben. Wie andere schon schrieben, geht es da um die Gefährdung, die vom Arbeitsplatz ausgeht. Der AG muss die Bedingungen prüfen. Wenn keine Gefährdung vorliegt, kein BV. Wenn eine vorliegt, muss er die Arbeitsbedingungen so verändern, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Also z.B. sicherstellen, dass schwer heben etc. nicht erforderlich ist. Du darfst auch nicht mehr allein arbeiten, insbesondere nach 20h nicht. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass du kurz unterbrechen kannst. Somit müsstest entweder du den 20h-22h zustimmen, dann müsste aber mindestens eine zweite Kraft vor Ort sein - damit wird es für den Wirt eventuell unattraktiv? Können wir uns aber alles sparen, denn eine andere Klausel des MuSchG schlägt vorher zu. Du darfst nicht mehr als 40 Stunden/Monat (Verteilung variabel) arbeiten und (und das ist eine harte Grenze) auch nicht mehr als achteinhalb Stunden pro Tag. Wer Dich länger beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 30.000€ Strafe geahndet werden kann… Somit schätze ich mal, den Minijob wirst du erst nach Schwangerschaft und Elternzeit wieder aufnehmen können… Liebe Grüße und viel Glück für die nächsten Monate, Chrys

von Chrysopteron am 03.10.2023, 11:06



Antwort auf Beitrag von Chrysopteron

Mit den Stunden ist total wichtig und wird oft ignoriert. Hier eine mit Gesetzesstellen bequemste Antwort: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/21460

von anna- am 03.10.2023, 20:13